Ist ein Motorrad gegen Diebstahl versichert wenn...
....es in dem Zeitraum wegen eines Saisonkennzeichen nicht gefahren werden darf, abgestellt ist. Außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums.(z.B. Tiefgarage)
1 Antwort
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
![](https://images.motorradfrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279271000)
Ja, wenn das Fz. in einer Einzel-, Sammelgarage oder auf umfriedetem Grundstück abgestellt ist.
Man nennt das Ruheversicherung. Diese gilt für Haftpflicht-, Teilkasko-, nicht aber für Vollkasko-Schäden (wie z.B. mutwillige Beschädigung durch Fremde) Gruß habibi
![](https://images.motorradfrage.net/media/user/Frank/1444751069_nmmslarge.jpg?v=1444751069000)
![](https://images.motorradfrage.net/media/user/kobaia/1444751069_nmmslarge.jpg?v=1444751069000)
Korrekt! Die Ruheversicherung galt sogar schon in der "guten alten Zeit" als die Moppeds im Winter regelrecht abgemeldet wurden.