Ist ein Motorrad gegen Diebstahl versichert wenn...

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, wenn das Fz. in einer Einzel-, Sammelgarage oder auf umfriedetem Grundstück abgestellt ist.
Man nennt das Ruheversicherung. Diese gilt für Haftpflicht-, Teilkasko-, nicht aber für Vollkasko-Schäden (wie z.B. mutwillige Beschädigung durch Fremde) Gruß habibi

Korrekt! Die Ruheversicherung galt sogar schon in der "guten alten Zeit" als die Moppeds im Winter regelrecht abgemeldet wurden.

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@ habibi Danke!

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