Gibt es theoretisch keine Grenze für die Länge von Gabeln an Choppern?

 - (Gabel, chopper, Länge)

2 Antworten

Ok, eigentlich wollte ich darauf nicht antworten, aber die allgemeine "Unwissenheit" treibt mich dazu:

Die StVZO lassen wir mal völlig außen vor. Die Chopper würde keine Zulassung mit der "gesetzlichen maximalen Fahrzeuglänge" bekommen. Aus welchem Material soll den die Lenksäule, das Lenkkopflager und das Gabelrohr bestehen? Auf dem "Knickpunkt" würden unvorstellbare Kräfte wirken. Nun lass die Chopper mal über eine Bodenwelle fahren .......

Die Frage mit der maximalen Länge und dem Winkel hatte ich mal aus Neugier einem befreundeten TÜV-Ingenieur gestellt und diese Antwort erhalten. Es gibt Berechnungen, aber kein TÜV-Prüfer würde sich so aus dem Fenster legen. Es gibt allerdings von Firmen (z.B.: AME) die solche Gabeln herstellen Einzelabnahmen für festgelegte Motorradtypen. Die sind nicht auf andere Motorräder übertragbar (meist Harley und Intruder. In Ausnahmen auch einige andere Einzelanfertigungen).

Wegen des Fahrspaßes: Ich durfte mal eine kurze Strecke eine Harley mit einer 2m langen Gabel testen. Total instabil. Kann aber auch meine Unsicherheit und fehlende Erfahrung gewesen sein. Kurven fahren wäre für mich unmöglich. --- Ein Bekannter fährt mit so einem Teil (etwas kürzere Gabel, zugelassen) damit aber wie "fast normal" (auch Kurven). Allerdings in eine Seitenstraße abbiegen ist auch für ihn ziemlich problematisch. Wenden unmöglich ohne zu rangieren. --- Deswegen habe ich an meiner Chopper keine "Easy-Rider-Gabel". Optisch finde ich die sehr gut, aber ich möchte Motorrad fahren und kein "Standmodel" betrachten.

Da niemand außer für die bestehenden Gabeln/Motorräder eine neue Zulassung erteilen würde, könnte diese Frage nur jemand vom Materialprüfungsamt in Verbindung mit dem TÜV diese Frage teilweise sachlich richtig beantworten. Dann auch nur mit festgelegten Einzelteilen. Auch das Gewicht und die Sitzposition des Fahrers spiel dann eine Rolle. Gruß Bonny

DH für ne gute Antwort, Detlef! Gruss JJ

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Bei dieser Frage lasse ich anderen gern den Vortritt, bevor ich mich mit der StVO ab- mühe, um entsprechende § zu suchen, die es für diese Fälle zweifellos gibt, mit gutem Grund. Ne Einzelabnahme eines Prototypen dürfte ne Menge Schotter ver- schlingen.

Bin an dieser Stelle so froh über mein Custombike, ne Softversion eines Choppers von Honda, eine US-Shadow von '85 mit kürzerer Gabel: die ermöglicht sowohl sattes Kurvenfeeling bis zum Funkenflug als auch schöne Beschleunigung und das Tuckern in gleich welcher Gangart.

Die Langgabel macht wohl optisch was her, aber für die Praxis des Motorradfahrens taugt sie eher nicht ;-)