Wer zahlt wenn das Motorrad vom Seitenständer kippt?

1 Antwort

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...hi..., "und der Ständer nachweislich beschädigt war?"

Der Ständer war also kaputt? Kein Wunder, wenn er nichts mehr hält. Das ging mir mal mit einer Stehlampe ebenso. Die ist dann auch einfach umgekippt. Und gezahlt hat keiner. Warum auch........
Mal im Ernst..., wer soll denn was zahlen, wenn dein Möppi einfach so umkippt?
Klar...., ....die Vollkaskoversicherung zahlt dir den Schaden. Mit Ausnahme des defekten Ständers. Die Frage bleibt, was du bei deinem Bike für die Vollkaskoversicherung bezahlen musst oder müsstest. Und wenn du eine hast, kommt es auch noch auf die gewählte SB=Selbstbeteiligung an, die dir vom Entschädigungsbetrag immer einbehalten wird. Wenn dir dein Möppi vom Ständer kippt, wird der Schaden sicher nicht so hoch sein, wie eine Jahresprämie inkl. der SB zuzüglich des zukünftigen Beitragsschadens durch Rückstufung der SFR-Stufe=Schadenfreiheitsrabattstufe. Für eine Vollkaskoversicherung bist du schnell mal 100 EUR im Monat los. Mein Mopped würde ich für eine Monatsprämie von etwa 200 EUR monatlich versichert bekommen. Und das bei einer SB von 500 EUR. Nee..., danke. Da kann das Ding ruhig mal vom Ständer kippen. Übrigens habe ich für meinen HONDA fjs 600 Silverwing eine Vollkasko abgeschlossen. Hierfür bezahle ich nur ca. 20 EUR monatlich. Von daher kann man auch preiswert gut versichert sein. Kommt drauf an, was du fährst. Dennoch......, ein gewöhlicher Umfaller wird vom Schaenniveau wohl eher in den Bereich der selbstgewählten Höhe einer Selbstbeteiligung fallen. Und wenn es ein Fremdverschulden ist, was dein Möppi auf die Seite legt, dann ist der Schädiger eben zum Schadenersatz verpflichtet. 1200 RT hat dir ja die richtigen Fragen schon gestellt und die richtigen Antworten gleich mitgeliefert. Ich möchte hier keine Hilfestellung für einen Versicherungsbetrug geben, wenn ich allgemein feststelle, dass eine Teilkaskoversicherung im Rahmen ihrer Risikoabsicherung für einen durch Sturm bedingten Umfaller aufkommen kann. Hierfür sind aber bestimmte Voraussetzungen notwendig, die für eine Schadensregulierung maßgebend sind. Gruß Ebbi Gruß Ebbi

...und denk' dran: Die Versicherung prüft nach, ob zum Zeitpunkt und Ort ein Sturm herrschte...

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Klasse Antwort! Wie immer! Chapeau!

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@kobaia

Danke....., danke, ich kann´s manchmal eben nicht lassen.... Gruß Ebbi

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