Wer kennt sich mit Anhängern hinter Motorrädern aus?Speziell Zulassungsbedingungen und Abmessungen.

2 Antworten

Hi Thomas.. Ist zwar schon ein wennig "alt" deine Frage, aber immer noch aktuel. Wie meine Vorredner bereits richtig gesagt hatten, max 1m breit (wobei die ladung rechts und links 30 cm über die Begrenzungsleuten gehen darf, ohne zusätzliche seitliche Beleuchtung, bei einer Mindeststärke von ca 10 cm, darunter nur mit seitlichem Licht)und einem ca Länge von 16m (je nach Länge des "Mopeds" (gesammt 18m). Was aber warscheinlich kein Tüv abnehmen wird (wegen dem Kurfenradius). Mein längster Anhänger ist 1m x 3,6 m lang, eingetragen als Bootsanhänger für mein Segelboot (Boot ist 1,6m breit). Daneben fahre ich noch mit einem Hunde-anhänger (2,6m) und einem Faltkarawan . Der nächste (Show-Anhänger) soll ein "Drehschemelanhänger" werden (wie LKW-Anhänger, 2 Achsen, die vordere drehbar. Angepeilte Länge wäre so bei 5 m. Bin aber noch mit dem Gewicht und der Dekra am hardern. Ich mache das nur für mich, allso keine Firma,, Wenn einige Sachen beachtet werden, bekommt man (oder Frau) die Anhänger auch durch die Zulassung. Zum Tempo wäre noch zu sagen.. Hinter dem Motorrad angehängt gilt max 60 kmh. Hinter einem festen Gespann bei Anhängekupplung in der Mitte, zählt das im Anhängerbetrieb als Mehrspurfahrzeug und somit 80 kmh. Im Bundestag wurde vor kurzen darüber debatiert ob das Tempo generell auf 80 kmh angehoben werden soll. Hier auszugsweise der Wortlaut .: "Das Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wurde gebeten der Sachbehandlung schriftlich innerhalb eines Jahres nachzukommen. In der Stellungnahme des BMVBS wurde die Pedition zum Anlass genommen, eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Motorräder mit Anhängern mit den MOTORRADHERSTELLERN zu erörtern....In diesem zusammenhang hatten die HERSTELLER dann deutlich gemacht, das aus ihrer Sicht für eine Heraufsetzung der Geschwindigkeit keine Notwendigkeit gesehen wird. Die Industrie steht auf dem Standpunkt, das IHRE Fahrzeuge grundsätzlich nicht mit Anhängern gefahren werden sollen..... Da somit die Verkehrssicherheit bei einer Erhöhung nicht garantiert werden kann sieht der BMVBS keine Möglichkeit dem Anliegen nachzukommen."
............................. Das heist die Industrie will uns das Anhängerfahren vermiesen.......... Aber es ist schön immer am Anfang eines Staus zu sein,, vorallem in Baustellenbereichen.. Und ab und zu kommt dann auch noch die Kelle raus... freu...

Hallo BigGeorge oder Thomas?

hast du hier nicht schon mal zum Thema Anhänger gepostet als "odeon8" .s.a.

http://www.motorradfrage.net/frage/darf-man-sich-einen-mofaanhaengerselberbauen-wenn-wie-kann-ich-das-machen-und-auf-was-muss-ich-achte

Doppelanmeldungen sind hier verpönt, ich drücke mal die den Button: "Inhalt beanstanden", der Support Hans wird´s schon rausfinden.

Ansonsten ist es ein interessanter Beitrag, danke.

Gruß T.J.

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@Endurist

Hallo, so ganz durchblicke ich das nicht, aber ein kommerzielles Interesse kann ich höchstens weit im Hintergrund entdecken, deshalb habe ich nichts gelöscht.
Grüße
Hans Support motorradfrage.net

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Hay Thomas Anhänger die mit dem Motorrad gezogen werden sind zulassungsfrei gemäß §18(2) Abs.6h StVZO. Er darf nicht breiter sein als1000mm.Das zulassungsfrei heist er braucht nicht im wiederholungsfall zum TÜV, bekommt das gleiche Kennzeichen wie das ziehende Fahrzeug und ist solange es am Zugfahrzeug hängt mit diesem versichert. Der Knackpunkt kommt: Ist der Anhänger abgehängt und würde ein Schaden entstehen bist du privat haftbar. Also empfehle ich meinen Kunden eine Versicherung abzuschließen. Gruß Jürgen