Standlicht Motorrad

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Motorisierte Zweiräder ohne Beiwagen und mit einer Gesamtbreite unter 1000 mm benötigen nach § 51 Absatz 1 Satz 1 StVZO gar kein Standlicht (vorn natürlich), Funktion wird durch Hauptscheinwerfer übernommen. Eine Standlichtbirne darf - nicht muss - geführt werden (§ 51 Abs. 1 Satz 7 StVZO).

Grauimporte werden häufig ohne Standlicht zugelassen, nach entsprechendem TÜV(!!)-Gutachten.

Liegt die Gesamtbreite (an der breitesten Stelle gemessen) unter 1000 mm? Dann: Weise Deinen TÜV-Onkel hierauf hin. Solltest Du zur Nachprüfung bestellt sein, leg hiergegen Widerspruch ein.

Ab 1000 mm aufwärts ist Standlicht nötig.

Danke fürs Sternchen! Viel Erfolg.

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Hallo Bajun,

abgesehen davon, daß seit 1978 bei meinen Mopeds noch nie eine derartige Funktion überprüft wurde und bei meinem Moped (6er Bandit, Bj. `01) mein Zünschlüssel die Stellung "P" beharrlich ignoriert, sagt mein Handbuch: " Schlüssel in Stellung "P" drehen und abziehen. In dieser Stellung leuchtet die Schlußleuchte, um das geparkte Motorrad in der Nacht kenntlich zu machen". Ende des Zitates.

Die §§ 51 und 49 a der StVZO helfen (auch) nicht weiter. Ich kann also nur darauf tippen, daß sich Dein "TÜV-Onkel" geirrt hat.

Jetzt habe ich was vom TÜV-Süd gefunden: http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

1 oder 2 Leuchten sind erlaubt.

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@deralte

Danke, habe ich gleich nachgeschaut. Ich weiß bloß nicht was die mit "nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig" meinen - was ist EG? Europäische Gemeinschaft. Sche~ß Abkürzungen! Ich dachte, die bin ich nach SED, FDJ, LPG und Konsorten los ;-)

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@Bajun

Mit der "EG" hast Du Recht. Das Zauberwort ist aber "StVZO-zulässig". Das bedeutet ja, nach der StVZO ist es nicht vorgeschrieben.

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