Reifenmaße: Passform und Legalität?

4 Antworten

Noral ist es ganz einfach, nach Auskunft von meinem Schrauber darfst Du ohne Bedenken fahren, was in Deiner Zulassung steht. Aber sowie eine Veränderung der Reifengröße eintritt ist eine Abnahme fällig beim TÜV, DEKRA oder KÜS. Wie geoka schon schreibt sind die Herstellerfreigaben nicht mehr zulässig.

Weiterhin gibt es 1 Punkt und 80 Euro Bußgeld ohne Gefährdung und mit Gefährdung sind es auch ein Punkt und ab 100 Euro aufwärts, weiterhin steht das Erlöschen der ABE auch noch im Raum!!!!!!

Woher ich das weiß:Recherche

mausekatz  22.05.2025, 17:35

Seinerzeit war eine Einzelabnahme eines Reifens mit anderen Dimensionen nur beim TÜV möglich.

So ohne Weiteres ist es nicht legal, wenn der 80er nicht im FZS eingetragen ist.

Ich hatte 50er drauf und wollte 55er. Ich hatte den Reifen extra beim TÜV eintragen müssen per Einzelabnahme. 50,- hatte das gekostet. Ein TÜV hatte das abgelehnt. Bin dann zu einem anderen TÜV gefahren, wo ein Prüfer auch Biker war. Da hat es dann geklappt.

Kommt drauf an, was in den Papieren (Fahrzeugschein) steht. Ansonsten musst du den 80er Hinterreifen eintragen lassen.