Kennzeichenform verändern: Erlaubt?
Hallo zusammen,
ja, ich war gestern in XXX bei Dortmund. Die Fahrt hat sich für mich gelohnt, denn ich bin neuer Eigentümer der abgebildeten SV 1000 S geworden. Der Preis (4.400€) ist gut, die Überführung wird, wie von Marcus empfohlen, per Spedition ausgeführt. Da ich schon wusste, das das Moped zu 99,9% optisch perfekt ist, ging es darum, ob die Technik auch dieses Level hat. Hat sie, zu 100%. Und der Sound ist einfach unbeschreiblich, ich finde dafür tatsächlich keine passenden Worte, natürlich Positive.
Und nun zu den ESD: Sie sind nicht parallel zur Längsachse angebracht, sondern "schielen" etwas nach innen. Dadurch ist für das Kennzeichen nicht genügend Platz. Die Auspuffanlage ist ab Sammler zweiteilig, es ist also machbar, die Teile so zu verdrehen, dass die ESD parallel angebracht sind. Allerdings müssen dann die Platzhalter der Fußrastenanlagen (mit den Soziusrasten werde ich ohnehin kaum herumfahren) geändert werden, ebenso die Aufnahmen der ESD. Die Arbeiten würde Stefan erledigen, der ist Schlosser und hat seine Werkstatt bei mir in der Scheune. Mann könnte sich den Kram auch ersparen, wenn die Zulassungsstelle das "modifizierte" Kennzeichen absegnen würde (GTÜ hatte anscheinend keine Einwände, die haben, so wie das Kennzeichen abgebildet ist, das HU-Siegel draufgeklebt).
Ich habe gerumgeguugelt, aber nix darüber gefunden, ob, und wenn ja, in welcher Art und Weise es erlaubt ist, eine Kennzeichen in der Form (Größe) zu verändern. Hat jemand dafür einen passenden Link?
Weitere Frage: Wenn ich die Fußrastenanlage abmontiere, das Sitzbrötchen entferne und die Abdeckung draufsetze, ist es ein reines Einsitzer-Moped. Der Umbau für zwei Personen dauert aber nur 2 Minuten. Ich will mich aber nicht auf eine Form festlegen (und damit eintragen lassen): Ist es also "Regelkonform", wenn ich entscheide, wie ich herumfahre, oder kann ich nur ein- oder zweisitzig herumfahren?
Es grüsste Euch der alte Kostja, der stolz wie Oskar ist. :-)))
2 Antworten
Herzlichen Glückwunsch zur "neuen" Mopete!
Was dein Kennzeichen angeht: Soweit mir bekannt, dürfen an den Schildern KEINE Veränderungen vorgenommen werden. Also keine zusätzlichen Aufkleber, Größe verändern, hochbiegen etc.
Zum Umbau Einsitzer/Zweisitzer: Wenn Du nur das Sitzbrötchen gegen eine Abdeckung tauscht, aber die Rasten montiert lässt, brauchst Du nichts in den Papieren ändern lassen. Machst Du die Rasten allerdings auch runter, muss der 2. Sitzplatz ausgetragen werden.
LzG
Toto
Aber auf der Abdeckung kann man nicht sitzen. Welchen Sinn machen dann noch die Fußrasten ?
Gratulier zu der neuen Maschine. Sieht gut aus und hoffendlich hast Du damit auch sehr lange Freude. Es ist nicht zulässig ein Kennzeichen zu verändern. In Berlin würde der TÜV dies keinesfalls "absegnen". Die hatten sogar etwas gegen meinen Chromrand an dem Schild. Nach langem "hin und her" haben die es aber "genehmigt". Hast Du ein neues "kleines" Nummernschild? Wenn nicht, versuche es mal damit. Gruß und viel Glück mit Deiner "Neuen", Bonny
Danke Bonny. :-))
Aber Bonny, das abgebildete Nummernschild ist das neue "Kleine"....