kann man auf dem motorrad mit radarpistole aber ohne raus winken belastet werden???

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Fast jeder hat ein schlechtes Gewissen,wenn die Polizei hinterherfährt.Wahrscheinlich war irgendwo eine Kontrolle und die haben den Streifenwagen aktiviert.Beim Hinterherfahren (400m mit Video)haben sie dann das Interesse an dir verloren.Da beim Motorrad durch den Helm der Fahrer nicht fotografiert werden kann,wird man normalerweise bei einem Verstoß direkt angehalten.Da dies bei dir nicht der Fall war würde ich die Sache vergessen und möglichst weiterhin auf dem Pfad der Tugend wandeln.

 - (Motorrad, Sicherheit, Radarfalle)

Ich kann hier nur für Österreich sprechen. Hier ist die Lage so, dass es eine Empfehlung gibt im Zuge von Laserkontrollen das Fahrzeug anzuhalten und an Ort und Stelle zu strafen. Ist dies aus verkehrstechnischen oder anderen Gründen nicht möglich /entscheidet das Messorgan/ dann kann auch eine Anzeige über das Kennzeichen erfolgen. In diesem Falle ist dies im Messprotokoll zu dokumentieren und wird von der Behörde als Beweis anerkannt. Da die Messorgane (Polizisten) außerdem ihrem Diensteid und auch der Wahrheitspflicht als Zeugen unterliegen, muss man ausgesprochen gute Argumente haben um nicht bestraft zu werden.

nagut also vielleicht war es auch einfach nur ein verdammt blöder zufall ich war erst etwas zu schnell aber nur kurz un hab mich dann die ganze zeit an die geschwindigkeit gehalten. dann war ich innerorts und auf einmal kam links ein polizei auto vom parkplatz und is mir hinterher gefahren. ich bin dann abgebogen un hab nichts mehr von denen gesehen ich weiß nicht mal ob da eine radarpistole oder sonstiges war. könnte es sein das die dann die paar meter wo sie hinter mir her gefahren sind mein nummernschild aufgeschrieben haben ist sowas überhaupt möglich geschweige denn verwertbar???

Nun Atme mal durch , die melden sich schon , wenn sie was von dir wollen !! Und dann kannst du ja immer noch erst mal mit deinem Anwalt reden bevor du mit denen redest ,

und fahr vorsichtig

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Die Messung wird über einen klar definierten Streckenabschnitt vorgenommen. Dabei besteht die Möglichkeit, das Zielobjekt 6-fach zu vergrößern, d. h. auf 1000 Meter sieht man jede fliege auf Deinem Helm und jeden Popel in Deiner Nase. Der "Nachteil" besteht jedoch darin, dass man aufgrund der der geringen Breite des Motorrades bzw. der angemessenen ebenen Fläche desselben bei einem kleinen Wackler/Hopser sofort aus dem Messbereich heraus ist. Dann wird die Messung sofort abgebrochen. Du hast einfach Glück gehabt. Da kommt nichts mehr nach, weil jeder Beweis fehlt.

in der BRD, anders als in Österreich gilt schätzen von Polizisten über zu hohe Geschwindigkeit nicht. Überhaupt nicht von Privatpersonen. Wenn sie dich mit der Radarpistole aufgenommen haben müssen sie dich auf einer geraden Fläche des Fahrzeuges über eine bestimmte Strecke aufgenommen haben, ansonsten zählt das nicht. was bei einem Motorrad sicher nicht einfach ist. In dem Fall ist die Polizei über zu schnell fahren beweispflichtig. War das so, ist der Halter des Fahrzeuges nachweispflichtig wer fuhr. Ansonsten, wie schon gesagt, ein Fahrtenheft. Dann bist du für diese Zeit des Führens arm dran. Man muß lückenlos jeden km mit zeit und wer fuhr eintragen.