Honda CBR 900RR mit A2?

3 Antworten

Es gibt Unterschiede bei den A2 Führerscheinen, die einen sind vor dem  27.12.2016 erworben worden, die anderen danach. Die mit dem Lappen danach dürfen keine Bikes fahren, die im Original und ungedrosselt mehr als 70kW haben.

Ich vermute du hast den A2 nach diesem Datum gemacht, dann darfst du die Fireblade leider nicht fahren.

"...oder habe ich irgendwas übersehen?"

Nein, du hast nichts übersehen. Du darfst sie nicht fahren, da die ursprüngliche Leistung über 70 kW liegt. Diese Leistungsbeschränkung wurde ab dem 28.12.2016 in Deutschland endgültig rechtskräftig.

Wann hattest du noch einmal die Fahrerlaubnis Klasse A2 erworben?

das nennt sich "Besitztandsrechte" einmal erworbene Rechte können nicht zwischendrin aufgehoben werden.

Wenn du deinen Führerschein gemacht hast BEVOR die Änderung kam, kannst du weierfahren.

Nur wenn du den Fühererschein danach gemacht hasst, dann gilt für dich die neue Regelung. Darst also nur Maschinen drosseln, die original nicht mehr als 70 Kilowatt haben.

Darfst also nur Maschinen drosseln, die original nicht mehr als 70 Kilowatt haben.

Diese Aussage ist kompletter Blödsinn!

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