Gewährleistung - zum Verkäufer oder jeder Markenhändler?

1 Antwort

Den Kaufvertrag hast du mit dem Händler geschlossen, bei dem du dein Bike erworben hast. Von diesem gibt's die zweijährige Gewährleistung.

Wenn es ein anderer Händler macht, dann geschieht dies aus Kulanz und er muss sich mit dem Hersteller rumärgern, damit er die Kosten erstattet bekommt. Manchmal klappt die Einigung auch unter den Händlern, wenn der verkaufende Händler dem reparierenden die Kosten erstattet.

Wende dich doch erstmal an den Ducati Kundenservice, die können dir normalerweise weiterhelfen.

Die Monster hatte auch Probleme mit gebrochenen Tachoringen und als Folge Wassereintritt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
deraltealte  10.07.2021, 19:24

...und nach sechs Monaten greift die Beweislastumkehr...viel Spaß...

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