Drosselung nicht komplett eingetragen?

1 Antwort

Das kann man mit wenigen Worten beantworten: Der Halter (!) ist für den technisch legalen Zustand des Kraftfahrzeuges verantwortlich.

Es ist ratsam, dass eine Prüforganisation deiner Wahl die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, nicht Fahrzeugbrief) gemäß StVZO korrigierend vorbereitet, damit die endgültige Korrektur bei der zuständigen Behörde (Landratsamt / Zulassungsstelle) erfolgen kann.