Auspuff im Fahrzeugbrief eingetragen - Lautstärke dann zulässig?

3 Antworten

Hallo Silke,

http://www.motorradonline.de/auspuff/grundlagen-alles-zum-thema-auspuff.276958.html

Hier findest du alles was du wissen möchtest! 

Wichtig ist im Endeffekt, dass die tatsächliche Lautstärke nicht höher als 5dB ist als die in den Papieren genannte Lautstärke

Vorallem wenn du mit deinem Gerät öfters ins Ausland fährst empfehle ich dir beim TÜV mal eine Messung durchführen zu lassen. Sollte nicht extrem viel kosten und ist allemal angenehmer als irgendwo in den Alpen die Kiste vermessen zu bekommen ;)

Je nach Baujahr kann die Lautstärkentoleranz übrigends auch variieren! Oldtimer haben da deutlich mehr Luft 

Bin natürlich kein Rechtsexperte ;) aber der TÜV wird dir mehr dazu sagen können 

Ich wünsche dir viel Spaß bei dem neuen Hobby!

Wenn der Auspuff eingetragen ist, und daran nachweislich nichts verändert wurde, SOLLTEST du keine Strafe befürchten müssen.

Hab das auch schon gehört, dass alte Harleys so hohe DB-Werte im Fahrzeugschein eingetragen haben, nö, wenn das so ist, ist ja alles OK.