Abe für termignoni 0399 Auspuff Dringend !!!

1 Antwort

Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheiten nach der Richtlinie: 97/24/EU Anhang 9 Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.

Max, deine Antwort hatte ich schon in den eigenen Fingern, aber sie trotzdem nicht geschrieben, denn die Informationen darüber, ob man ein Papier mitführen muß oder nicht, sind sehr uneinheitlich. Die Frage ist, warum denn überhaupt diese Bescheinigungen zum Download verfügbar sind (mein Link).

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@deralte

Das eine ist halt ne EU Richtlinie, und das andere nationales Recht.. Kennt man ja, das Wirrwarr ;)

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