Frage zu Führerscheinreform bzgl. Dt. FS / EU-Ausland / Schweiz
Moin Community,
wie ja inzwischen jeder weiß gelten ab 19.01.2013 neue Führerscheinklassen/regelungen etc. Also eine sog. Komplettreform.
Lt. EU-Gesetzgebung sollte ja ein Motorrad nur um maximal 50% auf 48PS gedrosselt werden dürfen, ergo ergobt siich eine "offene" Maximalleistung von 96PS.
Diese Richtlinie wurde jedoch in Deutschland nicht in geltendes Recht umgesetzt. So schön, so gut.
Was ist nun, wenn ich mit meinem 48PS-Motorrad (offen 120PS) und dann Fahrerlaubnisklasse A2 nach Österreich fahre. Nach deutschem Fahrerlaubnisrecht darf ich ja ohne Probleme fahren, oder? DIe Sache ist halt, dass es auch die Klasse A2 dann in Österreich gibt, wo eben diese 50%-Regelung greift. Ich habe da etwas Sorgen, bei Kontrollen des "einfach Polizisten" unnötig Probleme zu bekommen.
In der Schweiz sollte es sowieso keine Probleme geben, sehe ich das richtig?
Wenn mir jemand helfen kann wäre ich dankbar, denn im Internet finde ich auch nichts eindeutiges.
LzG
Max