Was ist beim Verkauf zu beachten?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

melde sie ab, hole dir einen Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (Schreibwarenfachhandel) und setze den Zusatz rein, gekauft wie gesehen, bzw. evtl. Probegefahren(auf dem Hof) oder NICHT probegefahren unter Ausschluß jeder Gewährleistung. Da du kein gewerblicher Verkäufer bist, gilt das. Da du das Teil geerbt hast würde ich dir empfehlen daß du von evtl. Unfällen keine Ahnung hast dies auch aufzunehmen.