Spiegel unterm Lenker in der Schweiz legal?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Legal 100%
Ilegal 0%

2 Antworten

Wie @geoka schon erwähnte:

Art. 143
Rückspiegel 1 Links und rechts aussen ist je ein Rückspiegel mit einer Fläche von mindestens 69 cm2 erforderlich. Bei zweirädrigen Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h genügt ein Rückspiegel links aussen. Bezüglich Bau, Anbringung und Sichtwinkel gilt Artikel 112.
Art. 112
(4bis) Die Anforderungen an die Spiegel nach Absatz 4 und deren Anbringung richten sich nach der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 oder dem UNECE-Reglement Nr. 46

Diese EG Verordnung verweist wiederum auf:

2003/97/EG
(3.1) Spiegel sind so anzubringen, dass der Fahrer von seinem Sitz aus in normaler Fahrhaltung die Fahrbahn seitlich vom Fahrzeug und hinter oder vor dem Fahrzeug deutlich einsehen kann

Die komplette EG Richtlinie ist noch deutlich detaillierter, aber definitiv zu umfassend um es hier in Gänze abzubilden.

Zusammenfassen kann man es unter folgendem: Kannst du geradeaus schauen, in normaler Haltung (ohne das Handgelenk zur Seite bewegen zu müssen) und siehst den Spiegel in Gänze, besteht eine Chance. Definitiv einen Prüfer konsultieren.

In Deutschland ist es definitiv nicht erlaubt, da es den zulässigen Winkel überschreitet, eine Einreise nach Deutschland mit dem Fahrzeug kann also schnell ungemütlich werden. (Ich glaube Österreich handhabt die Umsetzung der EG Richtlinie ähnlich, will mich aber nicht darauf festnageln lassen).

Die Schweiz ist zwar nicht Teil der EU, aber sie hält sich an eine ganze Menge EU Vorschriften.

geoka  30.04.2020, 08:47

Wobei in der Schweiz ja laut regelement die Sichtweite im Rückspiegel von 100m hinter dem fahrzeug gegeben sein muss. Dass dies bei dem Beispielfoto der Fall ist, bezweifele ich, da dürften einige tote Winkel sein.

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tellensohn  30.04.2020, 13:44

Die Schweiz hat Ende 1996 sämtliche Bestimmungen zur Ausrüstung von Motorfahrzeugen vollumfänglich ratifiziert. Diese werden in der Schweiz geradezu gelebt und rigoros umgesetzt. Nur Fahrzeug die vor den EU-Vorschriften nach den alten BAV-Bestimmungen eingelöst wurden, unterliegen noch diesen rudimentären Schweizer Gesetzen.

Schon im Eigeninteresse sollten Spiegel einen freien, verrenkungslosen Blick nach hinten ermöglichen. Auch bei uns werden 2/3 aller Töffunfälle durch Autofahrer verursacht, die Töffs für Mofas halten.

Ich wünsche allen gute Fahrt.

Tellensohn

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