Polizeikontrolle, was ist erlaubt?

2 Antworten

Hallo busker, es hört sich so an, als wolltest du die Polizei ein bischen necken. Wie es scheint, fährst du mit einem Gefährt rum, dass keine Betriebserlaubniss mehr hat. Bei einem Unfall, vielleicht noch mit Personenschaden, möchte ich nicht in deiner Haut stecken. Du riskierst, wenn es böse kommt, einen Besuch in einer JVA ( Justiz Vollzugs Anstalt).

Die Polizei darf Dein Roller sowie auch andere Fahrzeuge nicht fahren. Außer, sie müssen es aus einer Gefahrensituation bringen.

Allerdings dürfen sie den Fahrer an der Weiterfahrt hindern und das Fahrzeug zur Kfz-Verwahrstelle zwecks technischer Überprüfung abschleppen. Die Kosten übernimmt der Halter bzw. der Fahrer. Zusätzlich sind noch die Kosten für die Überprüfung und eine tägliche "Parkgebühr" zu entrichten. Die Kosten übersteigen oft die Kosten eines frisierten Rollers. Eine Leistungsüberprüfung mit einer "Rolle" vor Ort ist zulässig. Allerdings nur bei Mofa, Moped und Roller mit kleinen Leistungen. Gruß Bonny

das habe ich, so lange ich im Dienst war, immer vermieden (wer weiß, was am Fahrzeug bereits defekt ist und was ich dann aus eigener Tasche bezahlen muss?). Früher (noch Anf. der 70er) haben Kollegen sogar Heimfahrten für Betrunken mit deren Kfz übernommen, bis es dann einem sehr sauer aufgestoßen ist, weil am Kfz des Betrunkenen was kaputt ging.

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