Führerschein nicht dabei, darf man dann weiterfahren?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke mal, hier werden einige Sachen durcheinander geworfen.

Niemand ist verpflichtet, einer Privatperson den Führerschein zu zeigen. Bei einer Polizeikontrolle wird (muss) der Polizist nachfragen, ob der Fahrzeugführer im Besitz einer „gültigen Fahrerlaubnis“ ist. Es dient der Beweislage, beim fahren ohne gültiger Fahrerlaubnis. Wenn sich herausstellt, dass man ihn nur vergessen hatte, bekommt man ein kleines Verwarnungsgeld. Ein Verwarnungsgeld ist immer eine „erzieherische Maßnahme“, keine Strafe.

Natürlich darfst Du weiterfahren. Auch die Aussage, nach hause zu fahren und den Führerschein zu holen, ist nicht rechtens. Du besitzt eine „Quittung“, dass Du eine Verwarnung bekommen hast. Mehrfachbestrafungen für eine Sache sind nicht zulässig. Gilt natürlich nur so lange, bis man wieder zu hause ist und nicht ewig.

Auch, dass man den nach 24 Stunden vorlegen muss ist nur bedingt richtig. Gilt nur bei Verdacht, dass man den Führerschein verloren und es noch nicht gemeldet hat. Gruß Bonny

Bonny2 hat völlig Recht. Fahren ohne Fahrerlaubnis - also ohne, dass man einen Führerschein gemacht hat - ist ein Straftatbestand nach § 21 STVG. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu ... Da die Polizei als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft verpflichtet ist alles zu tun, um Verbrechen aufzuklären, ist der Polizist gezwungen, ggf. durch Rückruf zu überprüfen, ob der Angehaltene über eine Fahrerlaubinis verfügt oder ob ein Straftatbestand vorliegt. Hat man sie also lediglich vergessen, besteht kein rechtlicher Grund, den Fahrer nicht weiterfahren zu lassen.