Darf die Polizei bei einer Kontrolle eine Probefahrt mit meinem Motorrad machen ?

1 Antwort

Dürfen die nicht und werden sie auch niemals machen. Die haben keine Prüferzulassung und "Gefahr im Vollzug" ist auch nicht gegeben. ---- Die werden aber in jedem Fall das Bike mit sofortiger Wirkung aus dem Verkehr ziehen und zur technischen Prüfstelle der Polizei bringen. Bei geringen Verstößen können sie Dir die Weiterfahrt verbieten und eine Vorstellung beim TÜV verlangen. Da kannst Du selber sehen, wie Du das Bike nach hause oder in die Werkstatt bekommst. In Deinem Fall ist es schon kein Vergehen, sondern eine Straftat. Da werden sie das Bike selber auf Deine Kosten zur Überprüfung bringen lassen. Nebenbei: Es kommt neben der Strafe noch so einiges auf Dich zu: Abschleppkosten, Prüfgebühren und eine tägliche Mietgebühr der Standfläche auf der Überwachungsstelle (kein Witz, zumindest in Berlin. Ich weis, wovon ich rede). Und die lassen sich Zeit, bis Du zur Überprüfung dran bist. Hat in diesem Fall ca. 6 Monate gedauert, weil man sich beschwert und öfter nach dem Bike gefragt hatte. Danach darfst Du das Bike, wenn sie es nicht einziehen, auf Deine Kosten vom Platz holen, TÜV-mäßig wieder herstellen und beim TÜV vorfahren. Da es vorübergehend stillgelegt wurde, darfst Du es noch „Wiederzulassen“. Alles natürlich mit den Gebühren. Dazu noch die Strafe. Das „Drumherum“ war teurer als die Strafe. Wenn Du alles hinter Dir hast, stellst Du fest, wie viel Dienstellen, Sachbearbeiter und Prüfer so eine Behörde beschäftigt, die alle nur Dein Bestes wollen --- Dein Geld. Gruß Bonny2