Ohne DB-Eater parkend aufgeschrieben worden?

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Das Bike ist zugelassen und steht auf öffentlichem Grund - soweit ok.

Wenn es aber technisch verändert wurde, dann erlischt die Zulassung und dann darf es nicht mehr auf öffentlichem Grund stehen - so wie etwa mit abgelaufener HU-Plakette - denn das wäre Missbrauch öffentlichen Strassenraums.

Wenn die Damen also in der Lage waren, den fehlenden Eater zu erkennen, dann duften oder mussten sie auch aktiv werden.

Die rechtliche Lage in Deutschland ist mir nicht geläufig, aber meine Logik sagt mir, dass ein nicht vorschriftsmässiges Fahrzeug an sich keinen Bussensachverhalt darstellt, solange es nicht bewegt wird (ist ja eigentlich der Zweck eines Fahrzeuges). Die Übertretung an sich ist jeweils zu beurteilen. In diesem Falle steht ein (nicht) verkehrstaugliches Fahrzeug im öffentlichen Raum - ja und? Von mir aus gesehen keine Übertretung, wenn das Fahrzeug ordentlich geparkt ist. So wäre die Rechtslage in der Schweiz.

So würde ich das auch für D. sehen.

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