Motorradverkauf Privat - Probefahrt mit Kaufzwang bei Schaden zulässig?

3 Antworten

Schon möglich, dass du diese Forderung stellen darfst. Die Angst des Verkäufers von fahr- baren Untersätzen fährt vielleicht immer bei Probefahrten mit. Aus Sicht des Käufers stellt die Erwartung allerdings eine ziemliche Wertminderung dar. Er kann schliesslich nicht wissen, auf was er sich einlässt.

Fände es dann fast besser, im Vorweg abzuklären, ob der Interessent bereits einschlägige Fahrpraxis auf anderen Maschinen gesammelt hat.

Für mich würde es definitiv als eine Abschreckung gelten,wäre mir zu heikel.

Du darfst das natürlich schriftlich festlegen (Papier ist geduldig), vielleicht ist der potentielle Käufer auch dumm genug zu unterschreiben, du wirst aber, falls du es gerichtlich durchsetzen willst (im Fall eines Unfalls) wahrscheinlich auf die Nase fallen...

Hab mal einen ähnlichen Fall erlebt (am Rande beobachtet), weiss aber nicht, ob er 1 zu 1 passt.

Typische Frage für eine Anwalthotline.

Ich weiß das ich dadurch sicherlich Käufer abschrecken würde - aber wirklich Interessierte Käufer wohl kaum.

glaube, da täuschst du dich, du erweckst damit den Eindruck, ein etwas schwieriger Verhandlungspartner zu sein... auch wenn die Umstände sonst stimmen, werden selbst ernsthafte Interessenten einen Bogen um dich machen.

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