Motorrad Drossel Austragen 48ps?

1 Antwort

Moin,

ich versuche, zu sortieren.

Du besitzt ein Kraftrad, welches in der Leistung (kW = Kilowatt) beschränkt ist. Hersteller, Typ sowie Baujahr / Erstzulassung sind bislang nicht bekannt, aber der Hubraum steht fest: 600 ccm.

Nun hast du bei der zuständigen Versicherung gemeldet, dass das Zweirad "offen" ist. Das bezieht sich aber auf die Leistung (= kW), und nicht auf den Hubraum (= ccm).

Ich gehe davon aus, dass deine Fahrerlaubnisklasse sich geändert hat: von "A2" hinzu "A" (unbegrenzt).

Wenn meine Vermutung hinsichtlich der Fahrerlaubnisklasse zutrifft, wird dir meines Erachtens nach lediglich eine Ordungswidrigkeit vorgeworfen, dass du versäumt hast, die Zulassungsbescheinigung Teil I (=Fahrzeugschein) in Bezug auf die Motoreistung zu korrigieren.

Wenn sich aber deine Fahrerlaubnisklasse nicht geändert haben sollte (A2 anstatt A), dann kannst du jetzt schon wieder dein Fahrrad verkehrstauglich machen.

Dann greift der §21 StVG ( https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html ) , und der beinhaltet eine Straftat.

Und nun bist du mit einem Kommentar an der Reihe, um Licht in das Dunkel zu bringen!

Genau wie sie es gesagt haben

ich habe meinen A Führerschein

und der Versicherung wurde gemeldet das mein Motorrad jetzt offen ist.Jedoch wurde der Eintrag von der Drossel (48ps) noch nicht aus dem Fahrzeugschein ausgetragen.

Hat das Große folgen für mich ?

wenn ich kontrolliert werde ?

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@Oktay7474
Hat das Große folgen für mich ?
wenn ich kontrolliert werde ?

Das habe ich doch geschrieben!

Wenn meine Vermutung hinsichtlich der Fahrerlaubnisklasse zutrifft, wird dir meines Erachtens nach lediglich eine Ordungswidrigkeit vorgeworfen, dass du versäumt hast, die Zulassungsbescheinigung Teil I (=Fahrzeugschein) in Bezug auf die Motoreistung zu korrigieren.

Wenn du wissen willst, wie hoch das Bußgeld sein wird, kannst du dort suchen. Ich vermute, dass es die laufende Nummer 180 sein wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html

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