Kann man ein Fahrzeug auch ohne AU und HU Bescheinigung umschreiben?

1 Antwort

Grundsätzlich kann man ein Fahrzeug nur mit gültiger HU/AU zulassen. Aus Sicht der Zulassungsbehörde ist das über die Originale (oder originale Zweitschriften) der letzten Prüfberichte nachzuweisen. Die Plakette auf dem Kennzeichen reicht dafür allerdings nicht aus (die könntest Du ja auch irgendwo "gefunden" haben, die Plaketten).

Im Normalfall kann die entsprechende Prüforganisation eine entsprechende Bescheinigung, die ja in deren System vorliegt, erneut ausstellen (gegen geringe Gebühr, hat der Tüv Nord mal für mich gemacht) - wenn Du noch weißt wer das damals gemacht hat (TÜV, Dekra, GTÜ, ...), oder Du ziehst die kommende Prüfung vor (das kostet allerdings unnötig Geld, finde ich).

Abweichend geht es, wenn seit der letzten An-/Ummeldung des Fahrzeugs noch keine HU/AU fällig gewesen ist, denn das Datum der nächsten fälligen Untersuchung ist in der Zulassungsbescheinigung (ex Fahrzeugschein) eingedruckt. In so einem Fall ist die Fälligkeit ja bereits "von Amts wegen" festgestellt und wird einfach übertragen. Selbiges gilt natürlich auch, wenn noch gar keine HU/AU fällig war (ganz junge Gebrauchtfahrzeuge).