Ist ein Halbschalenhelm (ohne Prüfungen) im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt?

1 Antwort

Hallo Leute. Du darfst alles aufziehen, was eine Wirkung als Helm zeigt, wie dingsdalady schon gesagt hat. Hier: § 21a Absatz 2 StVO ist die Helmpflicht geregelt. So gibt es zwar die ECE-Normen, die fast alle Hersteller erfüllen, als Motorradfahrer muss man aber nicht zwingend einen solchen Helm tragen. Wenn jemand einen solchen amtlich nicht genehmigten (allerdings nicht verbotenen) Helm wissentlich trägt, ist er meiner Meinung nach aber selber Schuld. Was ich hier gerade eben dargelegt habe, ist eine von vielen Meinungen, die im Netz kursieren. Es gibt auch Gerüchte, dass die Norm richtig greift und alle nicht amtlich genehmigten Helme verbietet. Meistens wird allerdings darauf verwiesen, dass es nicht gerichtbar gemacht werden kann, wenn sich ein Motorradfahrer nicht daran hält. Lange Rede, kurzer Sinn : Kauf keinen Helm ohne Siegel, trag keinen Helm ohne Siegel, denn wenn du fliegst, fliegst du nur einmal.

Gruß, BOXERchamp