Habe keine allgemeine Betriebserlaubnis für meine 125er - Was tun?

3 Antworten

Man kann vom Hersteller die COC anfordern, die ja bei Leichtkrafträdern als „Brief“ gilt. Kostet im schlimmsten Fall einen kleinen Obolus.

Damit müsste die Sache erledigt sein.

z.B. für Honda:

https://www.honda.de/motorcycles/services/COC-fahrzeugdokumente.html

Ähnlich läufts auch bei den anderen Herstellern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke auf jeden Fall... Ich hab jetzt schon geguckt aber ich finde nichts dergleichen für Yamaha. Hast du da sonst auch noch einen Link für mich?

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Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind....Leichtkrafträder

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html

Auf Deutsch: Du kannst ein Leichtkraftrad gar nicht zulassen (deswegen ist es ja auch von der Kfz-Steuer befreit). Es muss aber ein eigenes amtliches Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 1 Abs. 1 FZV führen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Yamaha Deutschland, Telefon nehmen, da anrufen. Hier werden sie geholfen.