Führerschein A2 und Motorrad mit 58 PS?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Mal angenommen, ich fahre es selber in die Werkstatt (oder sonst wo hin), Ist das dann Fahren ohne Führerschein...

Das ist dann nicht nur Fahren ohne den nötigen Führerschein, sondern sogar Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit sogar eine Straftat!

Weiß jemand, mit welcher Strafe ich rechnen kann? Also Entzug des Führerscheins A2?

Damit bist du den Führerschein offiziell los und darfst damit gar keine motorbetriebene Fahrzeuge vorläufig fahren, also auch keinen PKW mehr.

Genauer gesagt Führerscheinentzug mit mindestens 6 Monate Sperre, in der Regel gefolgt von Aufbaustunden und einer MPU. Dauert bei den meisten zwischen 1 und 2 Jahren, bis sie den Führerschein wieder erlangt haben. Zusätzlich noch eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr, ersatzweise Busgeld bis zu 180 Tagessätzen. Bei einem Nettoeinkommen von 2000 € sind das 65 € / Tag, also insgesamt bis zu 11700 € Strafe.

Das Ganze hat aber auch eine positive Seite, wenn man ohne Fahrerlaubnis fährt, kann man den Führerschein auch gleich getrost zuhause lassen. Nach dem Grundsatz der Tatmehrheit kann nur das schlimmste Vergehen geahndet werden, die 10 € Busgeld entfallen also ;)

Dahingegen einen Anhänger mieten, mit dem man Motorräder transportieren kann, kostet ca 30-50 €.

3
@fxhbr

Okay, Führerscheinentzug kann ich mir vorstellen, wäre auch meine Sorge. Aber eine Haftstrafe...bleib mal aufm Teppich ;-)

0
@TobiHobi2042

Was heißt hier "bleib mal aufm Teppich"? Es ist eine schwerwiegende Straftat. Keine Ordnungswidrigkeit.

$ 21 StVG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

Das heißt natürlich nicht, dass immer mit einer Haftstrafe geahndet wird, aber das bedeutet, dass das Strafmaß nicht niedrig ist. Besonders, wenn du als uneinsichtig oder mit Vorsatz handelnd eingeschätzt wirst, kannst du definitiv mit einer Haftstrafe rechnen. Die Geldstrafe wird aber in keinem Fall unter 180 Tagessätzen ausfallen.

2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

So sieht das übrigens aus, wenn es sich hier um Fahrlässigkeit handelt. Dafür brauchst du aber einen guten Anwalt, dass der dir die Fahrlässigkeit überzeugend nachweisen kann. Denn sich bei dieser Situation aus dem Vorsatz rauszureden, wird schwer. Immerhin fährst du zur Werkstatt um das Ding drosseln zu lassen, sodass du es legal Fahren kannst. Das heißt dir ist bewusst, dass es nicht in Ordnung ist.

Das heißt allerdings, dass die Geldstrafe auch im Falle der Fahrlässigkeit immer noch bis zu 180 Tagessätze sein können. Ich weiß nicht, ob dir das bewusst ist, aber das ist eine Haftstrafe, die zur Bewährung gegen eine Geldstrafe ausgesetzt wird. Kannst du die Geldstrafe nicht zahlen, wird die Haftstrafe vollzogen.

Ich glaube du bist dir nicht ganz über die Situation bewusst. Da ist nicht eben mal "nur der Führerschein weg" und ein kleines Busgeld von ein paar hundert Euro.

1
@fxhbr

Vielen Dank für die ausführliche Antwort bzw. für Deine Meinung zu der Sache. In einem anderen Forum hat mir allerdings jemand geschrieben, dem exakt das gleiche passiert ist, dass er relativ glimpflich davon gekommen ist, also ohne Führerschein Entzug, Haftstrafe usw. Er hatte wohl einen guten Anwalt aber das Gericht hat ihm sehr wohl zu Gute gehalten dass er viele Jahre den Führerschein hatte, stets unfallfrei gefahren ist (in seinem Fall 23 Jahre), keinen einzigen Punkt in Flensburg hat etc. Es scheint also doch einen Unterschied zu machen, ob Du Dich ohne Führerschein in ein Auto setzt oder auf ein Motorrad, für das Du ein Führerschein hast, das allerdings zu viel PS hat. Im Kern ging es mir bei meiner Frage genau darum. Vielleicht bist Du ja "Worst-Case" Denker, ich lese häufig hier solche Panik Macherei bei ähnlichen Fragen mit immensen Strafen wie Du sie aufgezählt hast. Naja, inzwischen ist meine Drossel eingebaut, wie ich in die Werkstatt gekommen wird nicht verraten ;-)

0
@TobiHobi2042

Ich kann nur vom Worst Case ausgehen. Anderes auszusprechen wäre absolut idiotisch. Selbst dieser Erfahrungsbericht muss auf deine Situation exakt null Auswirkungen haben.

Das Strafmaß liegt halt eben im Ermessen des Richters. Wenn du an einen netten mit einem guten Tag kommst, kann das ganze natürlich noch recht glimpflich enden. Wenn nicht. dann kann es genauso gut der Worst Case sein. Ich meine, es reicht schon dass du, solltest du kontrolliert werden, *das falsche sagst* und das Ganze kann komplett anders ablaufen. Und da hilft es dann auch nicht mehr, wenn man 23 Jahre Unfallfrei gefahren ist.

Das hat nichts mit Panikmache zu tun. Das hat damit zu tun, dass man allgemeingültige Aussagen nur dann treffen kann, wenn man die allgemeingültige Grundlage dafür herzieht.

Auf die Aussagen von dem Typen in dem anderen Forum würde *ich* persönlich nur recht wenig geben, da gibt es nämlich ein Prinzip, das nennt sich "Survivor Bias". Spiel doch auch Lotto, der eine in dem einen Forum hat schon mal im Lotto gewonnen und sagt dass man all seine Besitztümer liquidieren und in Lotto Scheine investieren sollten.

Der Punkt ist, ich möchte nicht derjenige sein, der dir sagt "ja wenn du Pech hast n kleines Bußgeld und Lappen ist weg" und dann läuft das Ganze aus dem Ruder. Dann heißt es @fxhbr hat aber gesagt so schlimm ist das gar nicht.

Wenn die Strafe glimpflich ausfällt, spitze. Wenn nicht, dann hab ich's dir jja gesagt.

Mal abgesehen von der Tatsache, dass ich hier niemanden durch zu milde Strafen zu einer Straftat verleiten möchte, denn das würde mich ebenfalls Strafbar machen.

tl;dr: Ich kann nur davon ausgehen, was der Gesetzgeber vorschreibt. Wenn der Richter das recht locker sieht, dann wird es wohl deutlich weniger krass ausfallen. Wenn du dich allerdings auch nur ein bisschen verplapperst, dann wird es nicht sehr viel glimpflicher ausgehen.

0

Irgendwie wird er seinen Schleuderaffen schon zum Händler bringen, nur der wird ihn, da er schon sehr lange beschränkt Motorrad fährt, die 27 PS Drossel einbauen müssen!!!

1

Meine Vorredner haben Dir schon sehr weiter geholfen.

Wie würde ich das machen?
1. Anhänger nehmen/mieten oder jemanden fragen, der mir das Motorrad transportieren kann.
ODER
2. Jemanden fragen, ob er das Teil fahren darf und ihn dann zur Werkstatt fahren lassen.
ODER
3. Manche Werkstätten bieten auch Abholung an.