Darf ich mit dem a.m. Führerschein die Beta RR 50 fahren (45kmh)?

1 Antwort

  1. Es gibt keinen Führerschein für die Fahrzeugklasse AM, nur eine Prüfbescheinigung
  2. Du bist 15 und damit darfst du maximal (aktuelle) Krafträder bewegen die zwei- oder dreirädrig sind oder 4rädrige Leichtkraftfahrzeuge (max. 350kg Gewicht!), nicht mehr als 50cm³ als Hubraum, max. 4kW und nicht schneller als 45 km/h sind. Jede dieser Bedingungen muss erfüllt sein. Ausnahmen zur Geschwindigkeit sind abhängig von der Erstzulassung des Fahrzeuges und kann z.B. bei Fahrzeugen älter als EZ. 1992 sogar bis zu 60km/h betragen.

Welche Marke und Typ du fahren möchtest ist irrelevant.

Echt? Hat man die 25 km/h Regel gekippt?

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@geoka

Wurde auch Zeit. Als mein Sohn damals in dem Alter war, sagte mir ein Polizist, dass sie bei Überschreiten der 25er Grenze ein Auge zudrücken, sofern die Jugendlichen adäquate Schutzkleidung tragen, denn ihnen (der Polizei) sei bewußt, dass das Fahren mit 25 km/h richtig gefährlich sei.

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Dein erster Punkt ist nicht zutreffend.

"AM" ist nach wie vor eine Fahrerlaubnisklasse. Somit wird hierfür auch eine Führerschein erteilt.

https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

Lediglich das Alter wurde von 16 auf 15 reduziert.

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fahren-ab-15/

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@deraltealte

Argh, stimmt. Nur wenn die Mofadinger der 25km/h Klasse zugeordnet sind, reicht eine Prüfbescheinigung. Darüber ist also ein Führerschein Pflicht.

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Das stimmt nicht, ich habe vor ca einem Jahr meinen AM Führerschein gemacht und habe nicht nur eine Prüfbescheinigung bekommen, sondern einen Führerschein.

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