Ab welchem Alter darf man A und B zusammen machen?

1 Antwort

Moin,

den B17 darfst du ein halbes Jahr vor deinem 17ten Geburtstag anfangen. Die theoretische Prüfung darfst du dabei frühestens 3 Monate und die praktische frühestens 1 Monat vor deinem 17ten Geburtstag machen.

Bei A1 ist es dasselbe nur das hier der 17te Geburtstag durch den 16ten ersetzt wird.

Heißt wenn du bei zusammen machen willst, geht das erst mit 16,5 Jahren.

P.S. Die Theoriestunden sparst du dir nicht (die allgemeinen brauchst du sowieso nur einmal zu machen, nur die Fahrzeugspezifischen kommen für beide Führerscheine dazu), sondern hauptsächlich die Anmeldekosten (ca. 100-150€ denke ich)