A1 mit 15 per Sondergenehmigung?

2 Antworten

Es gibt keine "Sonderregelung" zum Erlangen der Fahrerlaubnis für A1.

Sondergenehmigungen gibt es für L und B (copy&paste):

Ausnahmegenehmigung vom Mindesalter:


Allgemeines
Nach den gesetzlichen Vorgaben beträgt das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B 18 Jahre, für die Klasse L 16 Jahre. Von den Mindestaltersvorschriften kann die Verwaltungsbehörde auf Antrag Ausnahmen genehmigen. Auf die Ausnahmegenehmigung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Bei der Erteilung von Ausnahmen für Kraftfahrzeugführer tragen die Fahrerlaubnisbehörden ein hohes Maß an Verantwortung. Den Anliegen der Antragsteller stehen die Interessen der Verkehrssicherheit gegenüber. Bei der Prüfung von Anträgen auf Ausnahmen vom Mindestalter muss immer berücksichtigt werden, dass die Gruppe der jungen Fahranfänger weit überdurchschnittlich an Verkehrsunfällen beteiligt ist, weil sie aufgrund eines allgemein sehr risikoträchtigen, altersspezifischen "Erprobungsverhaltens" nachweisbar schneller fährt als andere Personengruppen, was zusammen mit einem noch unterentwickelten Gefahrenbewusstsein und nicht ausreichender Fahrzeugbeherrschung häufig zu schweren Unfällen führen kann. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat die Fahrerlaubnisbehörden daher angewiesen, im Interesse der Verkehrssicherheit einen strengen Maßstab anzulegen.

Vorzeitige Erteilung der Klasse B (PKW)

Ausnahmen vom Mindestalter für die Fahrerlaubnis der Klasse B sind nur in wirklichen Härtefällen möglich, d.h. die Benutzung eines Personenkraftwagens muss unabweisbar notwendig sein, z.B. um die Ausbildungsstätte zu erreichen. In jedem Einzelfall muss die Behörde eingehend prüfen, ob zumutbare öffentliche Verkehrsverbindungen zwischen Wohnort und Ausbildungsort bestehen, Beförderungen durch Familienangehörige möglich sind oder die Beförderung anderweitig sichergestellt werden kann, wobei auch gewisse Erschwernisse in Kauf genommen werden müssen, oder ob eventuell eine vorübergehende Wohnsitznahme am Ausbildungsort zugemutet werden kann. Auch eine mögliche Mitfahrgelegenheit oder die Tatsache, ob die Wegstrecke mit einem Zweirad zurückgelegt werden kann, sind von Bedeutung.
Liegen alle Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung vor, muss in jedem Fall auf eigene Kosten eine medizinisch-psychologische Eignungsbegutachtung durchgeführt werden. Bei dieser Untersuchung wird geprüft, ob die/der Antragsteller/in bereits einen Entwicklungsstand und die Reife erreicht hat, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges gewährleisten.

Benötigte Antragsunterlagen: Antragsformblatt mit Unterschrift des Antragstellers und der Eltern Fotokopie des Ausbildungs-/Arbeitsvertrages Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses Formblatt für Eignungsuntersuchung ausgefüllt und unterschrieben einreichen.

Gebühr:
100,00 €

(Weiterführende Linkd für die vorzeitige Erteilung der Klasse L findest du auch auf der "Quellen-Seite")

Quelle: https://www.landkreis-deggendorf.de/index.asp?NAVIID={8EF9C2D0-555E-4651-BE03-09721D609792}

Von der Idee nicht schlecht. Es gibt doch für fast alles eine "Sondergenehmigung". Besonders wenn man "die richtigen Leute" kennt. Ich habe unseren jetzigen Bürgermeister mal zugewunken. Vielleicht erinnert er sich daran und legt ein gutes Wort für mich ein.

Meine Begründung ist auch nicht schlecht: Ich bin in dem Alter, da ist die altersbedingte Lebenserwartung nicht mehr so hoch wie bei einem 30 jährigen. Damit mich "das Schicksal" nicht am Lenker/Steuer erwischt, beantrage ich eine "Sondergenehmigung" mit der ich bis zu 50% schneller fahren darf. Dann ist die Chance größer, dass es mich zu Hause erwischt und ich niemanden gefährde.

Morgen gehe ich zur Verkehrsbehörde und bringe mein Anliegen vor. ;-) Gruß Bonny

:D :D :D

Sowas kann aber echt helfen, also wenn man gute Beziehungen hat. Ich hab so das Gefühl, das mein Opa trotz seines Fahrstils nie geblitzt wurde, da er im Rathaus der Stadt gearbeitet hat und ziemlich dicke mit dem zuständigen Sachbearbeiter war ;)

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