Wie weit müssen Blinker vorne voneinander entfernt sein?

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an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,

Gib´ ruhig einen Quelltext oder Link an.

Gruß T.J.

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@Endurist

@Endurist:

Vielleicht möchte Mykob, dass wir ihn ob seiner behördentauglichen Formulierungskünste bewundern und jetzt versaust Du ihm wieder den Spass - tzzz, tzzz, tzzz,...

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