Von Klasse A beschränkt auf A unbeschränkt. wie läuft das ab ?

3 Antworten

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Direkt 2 Jahre nach Ausstellung des beschränkten Klasse A kannst du offen fahren. Keine Nachprüfung, kein Abändern der Fahrerlaubnis im Führerschein nötig. Also aufsteigen und losfahren. Falls du eine weitere Fahrerlaubnis erwirbst oder aus sonst irgendeinem Grund eine neue Karte ausgestellt wird, wird auch die Fahrerlaubnis A unbeschränkt gekennzeichnet. Bis dahin ist bei einer Kontrolle ja ersichtlich, wann du den Motorradführerschein erworben hast und ob dies schon 2 Jahre oder länger her ist.

Klare Aussage und völlig richtig!100 Punkte von mir.(Sollte ihm sein Fahrlehrer auch so erklärt haben???!);-(((

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@ulrich

genau das wollt ich wissen :) danke hast mir echt weitergholfen

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wobei du die zwei jahre, also beispielsweise von deinem 18ten bis 20ten lebensjahr, nichtmal aktiv am strassenverkehr teilnehmen musst. es reicht wenn du den schein in der tasche hast und abwartest, was wiederum deiner fahrpraxis nicht zu gute kommen würde. meiner meinung nach eine gute reglung, auch wenn die 2 jahre lange dauern können ;-)

und wenn du den führerschein mit 25 machst, fallen die zwei jahre,glaube ich zumindest,auch weg.nur so am rande.....

Du must quasi einfach garnichts tun. Nur selber wissen das du fortan auch mehr als 34 PS bewegen darfst. Die Polizei sieht das ja anhand des Ausstellungsdatums. Also keine Sorgen. Ride on!