Stummellenkerumbau – Lenker Riser abflexen erlaubt?
Hi Leute! Ich möchte gerne an meine ER6N Lenkerstummel bauen als auch einen neuen Scheinwerfer etc. Brauche ich nun eine neue Gabelbrücke oder kann ich auch Lenkerstummel kaufen die man an die Gabel klemmt und die Riser für den originalen breiten Lenker von der Gabelbrücke abflexen? Hier wird die Stabilität (Tüv) doch nicht angegriffen, oder sehe ich das falsch?
2 Antworten

Ich würde da ganz einfach den Ingenieur vom TüV fragen ;-)
Grundsätzlich würde ich aber eine andere Gabelbrücke verbauen. Das ermöglicht beim Wiederverkauf bessere Optionen... nicht jeder will einen Stummel bei der ER6-N. Eine problemlose Rückbauoption ist dann das entscheidende Verkaufsargument. ;-)
Evt. ist ein kurzer DragBar-Lenker in der Gabelbrücke geklemmt ja auch eine Alternative?!

So sieht das dann z.B. aus... http://shop.textalk.se/de/artgrp.php?id=4830&grp=208635

Kann, aber darfst Du nicht abflexen. Die Gabelbrücke und der Riser sind „TÜV-pflichtig“. Beim Abflexen erlischt die Betriebserlaubnis. Wenn man es sieht, hast Du bei einer Kontrolle oder dem nächsten TÜV Schwierigkeiten. Sieht man es nicht, aber bei einem Unfall stellt sich die Manipulation heraus, gibt es größere Schwierigkeiten.
Zum Abflexen sei noch bemerkt, was viele unterschätzen: Abflexen ist Abschleifen. Die Trennscheibe schleift sich durch das Material. Dadurch wird sehr große Hitze freigesetzt. Oft glühen die Teile sogar aus. Sind es gehärtete Teile, kann durch das Ausglühen die Härte verloren gehen. Es kann aber auch sein, es hängt mit dem Stahl und die Härtbarkeit zusammen, dass der Stahl extrem hart und spröde wird. Dann kann er sogar brechen.
Also ich würde mir, besonders am Lenker oder den Bremsen, keine Experimente erlauben. Da ist mir meine Sicherheit wichtiger, als die paar Euro.
Gruß Bonny