Sind Wheelies im Straßenverkehr doch nicht verboten?

7 Antworten

Laut http://www.rennleitung-110.de (Hobby-Seite von Motorradfahrenden Polizisten)

"Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht unter Nr. 101500 für Fahren „mit einem Kraftrad auf dem Hinterrad“ und Gefährdung eines Anderen hierdurch 50 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg vor.

Dies ist die einzig zutreffende Art und Weise der Ahndung eines Wheelies. Aber nur dann, wenn eine konkrete Gefährung vorliegt, welche nicht durch die höherwertige Straßenverkehrsgefährung abgedeckt ist."

Den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog kann man auch selber beim Kraftfahrtbundesamt nachschlagen. Leider lässt mich motorradfrage.net den Link dazu nicht posten :(
Einfach nach "Kraftfahrtbundesamt Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog" googeln.

Dazu auch https://www.br.de/nachrichten/bayern/wheelie-gefaehrlich-aber-nicht-verboten

Woher ich das weiß:Recherche

Ich habe mal gelesen, dass man nur in Italien (wie von Spider schon erwähnt) keine Wheelies machen darf. Das war ein Motorradratgeber für ausländische Touren.

Das sinnlose "Rumwheelen" vor Kindergarten etc. ist sowieso verboten. Allgemein ist (interessanter Weise) sinnloses Rumfahren per Gesetzt verboten.

Allerdings kann ich da auch noch mal was erzählen: Ich beim Ferienjob fahre mit nem Freund (er eine Aprilia RS 50, ich ne Beta RR 50, beide ungedrosselt) in mein Dorf. Wir halten kurz an, sagen tschüss und ich noch zu ihm: "Ich zeig dir mal was!". Ich fahr vor, mache nen Wheelie (mit der 50er wohlbemerkt), schaffe sogar nen paar Meter und genau in dem Moment kam die Polizei um die Ecke. Ich erst noch schnell abgebogen, wollte erst wegfahren. Polizei mit Vollgas im Nacken... Dann hab ich doch lieber angehalten und sie wollten natürlich Führerschein und Fahrzeugpapiere von mir.

Ich natürlich nicht mit gehabt... schnell nach Hause gefahren (so untertourig wie möglich), die hinter mir her. Papiere aus dem Haus geholt und mit übel zitternder Hand abgegeben. Die Polizisten gucken sich die Papiere an. Dann meint der eine: "Ja normalerweise kostet das jetzt 20 €, die Papiere müssen sie immer mitführen." ich dann: "ja ich war nur 2 km zum Ferienjob, da hab ich die vergessen."

Dann zu meiner absoluten Verblüffung fragen die: "wie lange schaffen sie das denn auf einem rad?" ich nur: "jaaaaaaaaa, das ist ja nur ne 50er. Sie haben ja eben gesehen wie ich das schaffe, mehr geht da nicht..."

Dann kommt meine Mutter raus. Der eine Polizist so:"Ja, dann erzählen sie mal ihrer Mutter warum wir sie angehalten haben." ich nur:"Ja ich hab versucht auf einem Rad loszufahren..."

Dann der eine Polizist noch abschließend: "ja, dann denken sie demnächst an ihre Papiere, wir drücken mal beide Augen zu.".

Das war mein absoluter Glückstag.

Bitte keine Kommentare über das offene Mopedfahren. Das mach ich seit dem nicht mehr (bzw. nur auf der Crossstrecke). Außerdem hab ich drüber nachgedacht und es wäre glaub ich nicht so toll, ein Leben lang für jemanden zu Arbeiten, den man bei einem Unfall, an dem man nichtmals Schuld war, verletzt hat.

Und was hat Deine Mutter gesagt???

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@Kaheiro

Komischerweise nur "Aha. Da hast du ja nochmal Glück gehabt, dass sie beide Augen zugedrückt haben." Meine Eltern wussten nicht, dass die Drossel draußen war, hab sie dann später unauffällig wieder eingebaut. Mein Vater hat mir einen Tag zuvor gesagt, dass ich die Drossel einbauen soll, hab ich aber nicht gemacht. Er meinte später noch: "Gut, dass du die Drossel eingebaut hattest, wie ich es dir gesagt habe."

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Es gibt leider immer wieder Leute, die aus eigenen Interesse absichtlich falsch behaupten, dass ein "Wheelie" auf einer öffentlichen Straße nicht verboten ist.

Es bleibt aber dabei, ein Wheelie ist verboten.

Warum ist ein Wheelie verboten ??

Bei einem Wheelie hebt sich das Vorderrad und der Lenker in das Blickfeld des Fahrers und verdeckt dieses teilweise oder gleich ganz

Bedeutet, der Fahrer hat keine freie Sicht mehr nach vorne. Es darf aber nichts die Sicht des Fahrers nach vorne verdecken. Diese Verbot kennen viele vom PKW, in der Windschutzscheibe darf auch nichts direkt vor dem Gesicht des Fahrers hängen.

Deswegen sind Wheelies im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich verboten.

So viel ich weis ist das Wheelen im Strassenverkehr als

"nicht beherrschen des Fahrzeuges"

genau so Strafbar wie ein selbst verschuldeter Verkehrsunfall.

Ein Biker aus dem Bekanntenkreis wurde deswegen schon mal mit einer Geldbusse von, wie ich glaube mich erinnern zu können, 30€ bestraft.

Ich würde mal stumpf sagen es kommt drauf an wo man ihn reißt dwn wheelie ziehmt man ihn auf einer Landstraße die keine seiten Straßen hat und kein gegenverkehr kommt und man sehen kann das auch kein dog vona seite angepetzt kommt denke ich wird dir keiner den Hintern versolen bringt nur nix aufa Landstraße weil sieht ja keiner zum posen sehr ungeeignet