Rückstrahler beim Kennzeichen gerade?

2 Antworten

Es gibt m.W. diverse Bestimmungen zum Thema Rückstrahler:

  • darf nicht dreieckig sein
  • Ausrichtung, ob z.B. senkrechte oder waagerechte Anbringung
  • eine Mindestfläche
  • bestimmte Anbauhöhen und Geometrie
  • Anbauort
  • Farbe
  • der Rückstrahler benötigt entsprechende Genehmigungskennzeichen (E-Nummer)
  • die geometrische Sichtbarkeit muss durch Orthogonalprojektion gewährleistet sein, was dann die Neigung bzw. Winkelveränderung eingrenzt.

Ideal ist demnach eine Anbringung im 90° Winkel zur Fahrbahn und symmetrisch zur Fahrzeugachse, obwohl nach ECE-R53, 5.3 bis zu 3° Abweichung tolerierbar sind.

Gerade = senkrecht? Wohl kaum.

Bei meinem Moped ist der Rückstrahler oberhalb des Kennzeichens befestigt und bildet mit dem Kennzeichen eine Flucht. Bisher keine Beanstandungen.

bei mir ist der Rückstrahler unterhalb des Kennzeichens an einer eigenen Halterung befestigt

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