Motorradsicherung in der Garage: Frage zum Lenkschloss
Hallo miteinander, wie ist das versicherungstechnisch? Ich bocke mein Motorrad hinten und vorne auf, daher ohne Absperren des Lenkschlosses. Zusätzlich nutze ich aber ein Bremsscheiben- und ein Kettenschloss. Wenn das Mopped geklaut würde und ich korrekt angebe, wie ich es gesichert habe, würde dann die Versicherung nur aufgrund des fehlenden Verriegelns des Lenkschlosses weniger/gar nicht zahlen?
1 Antwort
Habe es grade vor einigen Tagen durch. Meine Garagen sind in einem Wohnhaus einer Gesellschaft. Die Garagen sind von der Straße mit einem Rolltor (Spezialschlüssel-elektronisch) gesichert. Bei meinen Garagen habe ich eine Ausnahmegenehmigung erhalten, bei der ich die Gitterboxen mit Alu-Platten (Sichtschutz) verkleiden durfte. Ich habe meine eigenen Garagen, es kommt kein anderer rein. Die Garagen sind Videoüberwacht (Überwachungsraum mit Wachmann 24h) und alle zwei bis drei Stunden gibt es einen Kontrollgang von dem Wachmann. Trotz dieser sehr guten Sicherung habe ich von der Versicherung die Auflage, dass bei den Autos die Türen, Fenster und Verdeck zu schließen sind und das Lenkradschloss ist einzurasten. Beim Motorrad muss das Lenkradschloss abgeschlossen sein. Sonst verfällt der Versicherungsschutz. Frage nicht nach dem Sinn. Habe das gefragt und noch keine Antwort erhalten. Gruß Bonny