Motorrad Entdrosseln was als nächstes tun?

2 Antworten

Hallo ch8kra,

Du hast alles richtig gemacht. Für den Fall, dass du selbst und nicht der Händler zur Zu- lassungsstelle gehst, legst du Kfz-Brief und -Schein, die Versicherungsbestätigung, die Drossel (als Beweisstück) sowie Gutachten zur Entdrosselung und die Tüvbestätigung bei der Zulassungsstelle vor, damit dort alles in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden kann, und dann geht alles klar. Viel Spass mit deinem 'offenen' Moped und allzeit gute Fahrt! Gruss Jayjay ;-)

Die falsche Behauptung, dass man 125er ab dem 19.01.13 "offen" fahren darf, hat sich im Internet wohl festgesetzt. Nach der Führerscheinregelung entfällt für die 125er die Drosselung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h, aber nicht die Leistungsbeschränkung auf 11 kW und zusätzlich ist ein max. Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg gültig (diese Beschränkung gab es bisher nicht).

Nach der Entfernung der Geschwindigkeits-Drossel geht deine Fahrt zum TÜV, damit dort die Ordnungsmäßigkeit der Entdrosselung bestätigt wird. Mit dieser Bestätigung fährst du zur Zulassungsstelle, damit dort die neue Höchstgeschwindigkeit eingetragen wird. Das Datum der Eintragung meldest du deiner Versicherung. Und danach darfst du dich wie ein Schneekönig freuen, denn deine Versicherungsprämie wird -fast- ins Bodenlose fallen. :)