Darf ich eine gedroßelte Yamaha R6 fahren?

2 Antworten

Bis Ende 2016 bestand in Deutschland die Möglichkeit, Motorräder mit einer Motorleistung von über 70 kW auf führerscheinkonforme 35 kW zu reduzieren.

https://motorcycles.news/a2-fuehrerschein-neuregelung-wurde-beschlossen-sie-kommt/

Seit dem 28.12.2016 besteht diese Möglichkeit EU-weit nicht mehr.

Nichtsdestotrotz dürfen Personen, die die Fahrerlaubnisklasse A2 vor dem 28.12.2016 erworben haben, nach wie vor Motorräder fahren, deren Ausgangsleistung über 70 kW liegt und deren Leistung ordentlich auf 35 kW reduziert wurde (Besitzstandswahrung). Diese Regelung gilt ausschließlich für die Bundesrepublik Deutschland.

Auf das Leistungsgewicht gehe ich dabei nicht ein.

Somit fürfte das Ansinnen des Fragesteller hinreichend beantwortet sein.

Eine Anmerkung:

"JakoSupermoto" und "Julian04": 70 kW entsprechen umgerechnet 95 PS.

Woher ich das weiß:Hobby

Nein!

Ich weiß nicht wie das bei den älteren aussieht aber die neue hat 118 PS und überschreitet das gesetzliche Limit.

Du darfst mit dem A2 Schein alles bis 48 PS fahren und alles auf 48 PS oder wenigef drosseln wenn im Originalzustand die Leistung nicht mehr als 96 PS beträgt.

In jedem Fall darf ein Leistungsgewicht von 0,2 kw/kg nicht überschritten werden.

Der "Kumpel" der eine R6 als A2 Bike fährt ist sofern er nicht irgend einen anderen Motor drin hat illegal unterwegs.