A2-Drosselung an-/abschaltbar?

1 Antwort

Technisch wäre es bestimmt machbar, unter der Voraussetzung, dass die Drosselung nicht mechanischer Natur ist.

Ein derart präpariertes Zweirad würde somit aber jederzeit die volle Leistung haben können. Dadurch ist aber das Führen des Zweirades rechtlich deiner Freundin verwehrt.

Der § 21 StVG lässt grüßen.

Davon abgesehen wird die Nennleistung des Fahrzeuges nur einmal im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vermerkt.