Ab wann darf man seine Papiere einreichen und mit dem A1 Führerschein beginnen?

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Guten Morgen. Also:

Bei der Fahrschule (Theorie) darfst Du anfangen, wann Du möchtest. Ist es eine gute Fahrschule, weist sie Dich darauf hin, wenn das momentan noch keinen Sinn macht.

Die Anmeldung im Landratsamt geht frühestens ein halbes Jahr, bevor Du den Schein laut Gesetz haben darfst bzw. noch einen Monat früher, wegen der Prüfung. Das weiß ich, weil es bei meinem Aufstieg von A2 auf A genau die Hürde war, denn ich war viel zu bald dran.

Denke auch daran, dass die Anmeldung in der Führerscheinstelle automatisch nach einem Jahr verfällt und Du alles neu (außer Sehtest, denn dieser ist zwei Jahre gültig und Erste-Hilfe-Bescheinigung, die ist momentan endlos haltbar) machen und einreichen musst; inklusive aller Gebühren.

Theoretische Prüfung geht maximal drei Monate vor dem Geburtstag, zu dem Du den Schein haben darfst; die praktische Prüfung einen Monat zuvor.

Fazit und mein Tipp: Fang mit 15 1/2 (am besten im Februar / März) in der Fahrschule die Theorie an und dort bekommst Du dann auch alle Papiere, die Du einreichen musst. Eher wird das nicht gehen, denn einen Großteil der Anmeldeunterlagen bokommst Du von Deinem Fahrlehrer. Dann meldest Du in aller Ruhe alles an und machst Theorie und Praxis, ohne etwas übers Knie zu brechen. Gammeln würde ich aber auch nicht empfehlen, denn jenachdem, wie schnell Du einen Prüfungsplatz bekommst, kann doch schon die ein oder andere Zeit ins Land gehen.

Und jetzt noch der Senf, den ich unter jeden Beitrag schreibe, aber trotzdem jedes Mal ernst meine: Viel Erfolg bei der Ausbildung und stets eine sichere und knitterfreie Fahrt!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung