A2 Führerschein - Leistungsbeschränkung - grenzübergreifende Regelung Deutschland - Rest EU?

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Die Antworten aus der Schweiz und Österreich liegen inzwischen vor:

http://www.600ccm.info/1/131219/Mit_dem_A2_im_Ausland_-_was_ist_erlaubt?

Für die zuständigen Behörden in diesen Ländern ist somit die gesetzliche Basis (die Führerscheinrichtlinie) und somit die Rechtslage eindeutig.

Jedoch liegt noch keine Information über einen ermittelten Verstoß mit Konsequenzen vor, daher fehlt - auch dem ADAC - eine Information darüber, wie die Länder in der Praxis damit umgehen.

Sprich: Wer mit A2 und einer Maschine in Österreich oder der Schweiz kontrolliert wird, darf sie auf maximal 35 kW gedrosselt haben. Die ungedrosselte Leistung darf maximal 70 kW betragen.

Welche Konsequenzen folgen wenn man z.B. mit einer Yamaha R6 auf 35 kW gedrosselt mit A2 in Österreich oder der Schweiz angetroffen wird , war den Antwortschreiben nicht zu entnehmen.

Die möglichen Folgen kann man sich jedoch per Google heraussuchen. In der Schweiz könnte es beispielsweise finanziell sehr heftig werden:

law-news .ch /2011/01/fahren-ohne-fuehrerschein-fuehrerausweis

Die Information auf der Seite trifft vermutlich auch dann zu, wenn man eine Maschine führt, für welche die Klassen nicht ausreicht. Aber wie schon geschrieben: So lange keine Konsequenzen aufgrund des Szenarios »A2 und Maschine mit offen über 70 kW« bekannt sind, tappt man bezüglich der Folgen weiter im Dunkeln.

fritzdacat  08.01.2014, 17:25

Es gibt keine Rechtsunsicherheit, der deutsche A2 ist sowohl in Österreich als auch in der Schweiz voll gültig (also auch für gedrosselte Motorräder, die ungedrosselt über 70 kw haben) . Sicher kann man Bedrohungsszenarien wie "Fahren ohne Fahrerlaubnis" aufbauen, aber das ist nur Theatralik, das Recht ist letztendlich immer auf der Seite des vermeintlich erwischten Fahrers, der sich auch vor Ort nicht einschüchtern lassen sollte.

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gaskutscher  09.01.2014, 14:52
@fritzdacat

Ich weiß das du von deinem Standpunkt nicht abweichen willst.

Egal welche Antworten von tatsächlich zuständigen Behörden man vorlegt.

Egal welche offensichtlich schon seit Jahren (!) falsche Angaben man dir aufzeigt.

Das darfst du natürlich für dich gerne so halten.

Jemanden wider besseren Wissens schlecht beraten zu wollen, sollte aber sicherlich auch nicht deine Absicht sein.

Daher: Noch einmal Lesen, den Inhalt nachvollziehen und bei zukünftigen Antworten entsprechend handeln. Dabei nicht die eigene Meinung als »rechtsverbindliche Auskunft« verkaufen. Außer natürlich du legst für alle deine Hand ins Feuer und bist bereit, eventuell entstandene finanzielle Schäden für die Betroffenen zu bezahlen.

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user5432  08.01.2014, 22:56

Hey Martin, da hast Du Dir aber ne Menge Arbeit angetan. Respekt!

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