A2 Führerschein - Leistungsbeschränkung - grenzübergreifende Regelung Deutschland - Rest EU?
Es gab ja eine heftige Diskussion bei der Frage 34PS/48PS... nu bin ich verwirrt.. was gilt denn nu für wen?
Klar ist ja, dass Führerscheine, die in einem EU-Land erworben wurden, in der gesamten EU gelten.
Unklar ist , wie die EU-Regelung, dass eine A2-Maschine nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung (also 70 kW/96 PS) abgeleitet sein darf, welche in Deutschland nicht umgesetzt wird, nun für die deutschen "Supersportler-Fahrer" in den anderen EU-Ländern umgesetzt wird.
Gefunden habe ich nun diese Seite:
http://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_F%C3%BChrerschein
Klickt bitte auch beim 4. Absatz unter der Rubrik "Klasse A2" auf den Link Ausland - danach runterscrollen zur Überschrift A2 mit offner Leistung über 70 kW/96 PS
Daraus ist ersichtlich, dass die Rechtslage offensichtlich ungeklärt ist.
Hat jemand eine rechtsverbindliche Auskunft einer öffentlichen Behörde, die diese Aussage widerlegt?
1 Antwort

Die Antworten aus der Schweiz und Österreich liegen inzwischen vor:
http://www.600ccm.info/1/131219/Mit_dem_A2_im_Ausland_-_was_ist_erlaubt?
Für die zuständigen Behörden in diesen Ländern ist somit die gesetzliche Basis (die Führerscheinrichtlinie) und somit die Rechtslage eindeutig.
Jedoch liegt noch keine Information über einen ermittelten Verstoß mit Konsequenzen vor, daher fehlt - auch dem ADAC - eine Information darüber, wie die Länder in der Praxis damit umgehen.
Sprich: Wer mit A2 und einer Maschine in Österreich oder der Schweiz kontrolliert wird, darf sie auf maximal 35 kW gedrosselt haben. Die ungedrosselte Leistung darf maximal 70 kW betragen.
Welche Konsequenzen folgen wenn man z.B. mit einer Yamaha R6 auf 35 kW gedrosselt mit A2 in Österreich oder der Schweiz angetroffen wird , war den Antwortschreiben nicht zu entnehmen.
Die möglichen Folgen kann man sich jedoch per Google heraussuchen. In der Schweiz könnte es beispielsweise finanziell sehr heftig werden:
law-news .ch /2011/01/fahren-ohne-fuehrerschein-fuehrerausweis
Die Information auf der Seite trifft vermutlich auch dann zu, wenn man eine Maschine führt, für welche die Klassen nicht ausreicht. Aber wie schon geschrieben: So lange keine Konsequenzen aufgrund des Szenarios »A2 und Maschine mit offen über 70 kW« bekannt sind, tappt man bezüglich der Folgen weiter im Dunkeln.

Ich weiß das du von deinem Standpunkt nicht abweichen willst.
Egal welche Antworten von tatsächlich zuständigen Behörden man vorlegt.
Egal welche offensichtlich schon seit Jahren (!) falsche Angaben man dir aufzeigt.
Das darfst du natürlich für dich gerne so halten.
Jemanden wider besseren Wissens schlecht beraten zu wollen, sollte aber sicherlich auch nicht deine Absicht sein.
Daher: Noch einmal Lesen, den Inhalt nachvollziehen und bei zukünftigen Antworten entsprechend handeln. Dabei nicht die eigene Meinung als »rechtsverbindliche Auskunft« verkaufen. Außer natürlich du legst für alle deine Hand ins Feuer und bist bereit, eventuell entstandene finanzielle Schäden für die Betroffenen zu bezahlen.

Ich stehe zu meiner Aussage und habe nichts weiter hinzuzufügen.

Es gibt keine Rechtsunsicherheit, der deutsche A2 ist sowohl in Österreich als auch in der Schweiz voll gültig (also auch für gedrosselte Motorräder, die ungedrosselt über 70 kw haben) . Sicher kann man Bedrohungsszenarien wie "Fahren ohne Fahrerlaubnis" aufbauen, aber das ist nur Theatralik, das Recht ist letztendlich immer auf der Seite des vermeintlich erwischten Fahrers, der sich auch vor Ort nicht einschüchtern lassen sollte.