ABE/Unbedenklichkeitsbescheinigung mitführen?

2 Antworten

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E-Nummer: nichts mitführen

ABE: muss mitgeführt werden, kann aber auch eingetragen werden

Freigabe (z. B. Reifen): muss mitgeführt werden

Unbedenklichkeitsbescheinigung (z. B. Lenker): mitführen reicht nicht aus, muss eingetragen werden.

Und wenn man wegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zum TÜV/Zulassungsstelle muss, kann man dann auch gleich alles, was eine ABE hat, auch eintragen lassen. Kostet nur einmal.

Ich kenne das von einigen Anbauteilen, dass die ABE ellenlang ist und man einen Aktenordner schleppen müsste ;) Ich habe dann immer nur die relevanten Seiten mitgeführt (z.B. bei einer seitenlangen Auflistung von kompatiblen Maschinen) und nie wurde etwas gesagt bei Überprüfungen. Einfacher ist natürlich die Smartphonevariante oder auch das Eintragen..