Display im Spiegel legal?
Mein Bekannter hat sich im rechten Spiegel eine Ganganzeige eingebaut. Sieht echt toll aus. Er hat auf der Rückseite des Spiegels eine der Ganganzeige entsprechende Fläche freigekratzt und im Spiegelgehäuse die Anzeige angebracht. Jetzt mal die Frage: Wird der TÜV einen Grund zur Klage haben, auch wenn z.B. ein Mindestmaß an Spiegelfläche vorhanden ist? In Rückspiegeln von Autos gibt es auch mittlerweile Displays. McDrive
1 Antwort
Das wird dem Tüv nicht gefallen . Laut TÜV darf man nicht einmal diese Aufsätze auf der Spiegelfläche anbringen , die den toten Winkel minimieren. Also, laut TÜV darf man granichts auf die Spiegelfläche kleben, auch wenn es der Sicherheit dient!