Hallo,
ich habe an meinem Mopped eine technische Änderung (Frontfender) vom TÜV abnehmen lassen, welche ich jetzt in den Kfz-Schein eintragen lassen möchte.
Das wäre die Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Brauche ich für diese Eintragung auch die Zulassungsbescheinigung Teil 2?
Vor einigen Jahren habe ich schon einen anderen Lenker eintragen lassen, wo mir aus inzwischen nicht mehr ersichtlichen Gründen ein neuer Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung 2) ausgestellt wurde.
Das macht mich stutzig und ich frage mich, ob ich bei der Zulassungsstelle jetzt je einen Termin für Änderung der Zulassungsbescheinigung 1 und einen für eine Änderung der Zulassungsbescheinigung 2 machen muss.
Danke