Bei Haftpflicht "Nein",bei Teilkasko wird sich die Versicherung den Wetterbericht des Umfalltages besorgen und wehe es gab nicht mindestens ein Hurrikan der stärke 5,dann gibts nämlich auch nichts.Bei Vollkasko gibts was aber wer hat die schon!

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Steuerzahler und Bußgeldzahler ist der im Brief und Fahrzeugschein eingetragene,es seidenn man wurde angehalten,dann zahlt der Fahrer(Personalienfeststellung).

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Wenn du unter Ausschluss jedweder Gewährleistung gekauft hast oder Bastlerfahrzeug gibts nichts zurück,da bist du dann auf den Goodwill des Verkäufers angewiesen!Steht jedoch nichts derart in dem Kaufvertrag(kann ich mir nicht vorstellen)dann muß er auch als Privatperson die Gewärleistung übernehmen,mind. 6 Monate!

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Wenn sie dein Schild erkannt haben kommt es darauf an ob dein Gesicht zu erkennen ist,(offenes Visir,Eierschale usw.).Es langt schon die Augenpartie! Wenn nicht, kannst du den Beamten einen Ablesefehler unterstellen bzw.dein Anwalt.Aber schaue dir erst mal das Foto an ob was zu sehen ist!

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Durchschnittsfahrer ca.5000km,ich fahre zur Arbeit und an Wochenenden auf Partys und ab und zu auf Treffen,ich schaffe ca.15000km pro Jahr!

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Die Membranen sind es sicher nicht,denn dann würde der Leistungsverlust ab einer bestimmten Geschwindigkeit ständig auftreten(je nach dehnung der Membrane und der Beschädigung).Zündspulen gehen so gut wie nie kaputt,bei älteren Modellen weißt das oft auf eine langsam zerbröselnde Zündbox hin.

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