Selbstverständlich ist der Hauptbestandteil Stahl verschiedener Güte. Da heute Sekundärketten je nach Leistung des Fahrzeugs meist O-Ring - Ketten sind, ist als weiterhin verwendetes Material auch Gummi zu nennen.
Da der Federbeinhersteller nicht benannt wurde, ist die pauschale Feststellung, daß die Federn der Federbeine immer gelb oder rot lackiert werden, leider nicht ganz richtig. Marzocchi-Federbeine haben in der Regel schwarze Federn. Ceriani-Federbeine haben in der Regel graue Federn. Unzählige Japanische Federbeine haben verchromte Federn etc. Die Härte bzw. die Federstärke oder besser Federrate hat in keiner Weise irgendetwas mit irgendeiner Farbgebung zu tun. Es ist natürlich praxisnah, daß der eine oder andere Federnhersteller zur leichteren Erkennung und Zuordnung der Federstärke seiner Federn diese farblich differenziert. In diesem Falle offensichtlich gelb oder/und rot für 2 verschiedene Federstärken. Unterschiedliche Federstärke ist aber nicht grundsätzlich durch eine Farbgebung dokumentiert sondern läßt sich anhand von Drahtdicke, Windungsdurchmesser und Windungszahl erkennen.
Hallo enigmaenomine,sorry, ich verstehe nicht, daß die Frage nicht verstanden wurde. Nochmal die Erklärung: Viele Motorradhersteller bauen Motorräder aber keine Motoren. Beispiel: MZ hat die Scorpion gebaut und einen Yamaha-Motor eingebaut. Bei anderen Modellen auch einen Rotax-Motor. Sachs hat bei allen Roadster Modellen Suzuki Motoren eingebaut. Laverda hat bei kleinen Modellen Zündapp-Motoren und Husquarna-Motoren eingebaut usw usw. So hat Italjet Motorräder gebaut, aber keine Motoren. Italjet hat Motoren von Jawa, Bultaco, Yamaha, Triumph, MZ, Velocette usw. eingebaut. Im Modell Scott der Fa. Italjet ist eben der beschriebene 1-Zylinder Viertakt-Motor eingebaut. Die schwierige Frage ist, welcher Motorenhersteller hat die Motoren gebaut, die von Italjet in dem Modell Scott in der ganzen Serie verwendet wurden. Die Seite von Webermichl hilft leider nicht weiter.
Also, die bisher vorliegenden Antworten sind korrekt, bedürfen m.E. aber einer Ergänzung und die Fragestellung wurde wieder mal sehr pauschaliert. Für die Zulässigkeit sind nicht allein TÜV und DEKRA sondern auch andere Überwachungsorganisationen wie KÜS,GTÜ,TFÜ,FTÜ etc. zuständig. Es wurde auch nicht bekanntgegeben, um welche Anbauteile es sich handelt. Insoweit ist das Ergänzen eines Fahrzeugs um Anbauteile nicht ausschließlich für den Kaskoversicherer, sondern auch für den Haftpflichtversicherer von Bedeutung (Gefahrerhöhung). Zum Beispiel ist der Anbau eines Beiwagens nicht nur wegen der Werterhöhung dem Kaskoversicherer anzuzeigen, sondern wegen der Gefahrerhöhung auch dem Haftpflichtversicherer. Ebenso ist jedwede Leistungsveränderung durch Anbauteile(Chip-tuning-Anbauteile, Auspuffanlagen mit einhergehender Leistungsveränderung etc. auch dem Haftpflichtversicherer als Gefahrerhöhung anzuzeigen. Gleichermaßen verhält es sich mit Anbauteilen, die eine Fahrwerksveränderung bzw. eine Änderung des Fahrverhaltens darstellen. Aus der täglichen Praxis hinsichtlich Werterhöhungen durch Anbauteile und Trugschluß vieler Fahrzeugeigner sei hier nur mal ein Beispiel erwähnt: Von einer neuwertigen Hondakawasakisuzukiyamaha XYZ wird die komplette Auspuffanlage im Neuwert von 2500.- Euro demontiert und durch eine Auspuffanlage vom Zubehörmarkt im Neuwert von 1500.- Euro ersetzt. Der Fahrzeugeigner "träumt" aber ernsthaft von einer Werterhöhung................ Wenn also Anbauteile nach genauer Prüfung tatsächlich zu einer Werterhöhung geführt haben, sollte der Kaskoversicherer auch unverzüglich informiert werden, damit ab Anbautermin der Versicherungsschutz gewährleistet ist. Bei Veränderungen durch Anbauteile, die eine Gefahrerhöhung darstellen, gehört es selbstverständlich zur Obliegenheit des Versicherungsnehmers, seinen Versicherer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Ein Gutachten ist erst dann erforderlich, wenn eine entsprechende Weisung des Versicherers vorliegt.
Hier wird eine Frage gestellt, die etliche, weitergehende Fragen beinhaltet; insoweit sollte die Frage schon etwas präzisiert werden. Die TÜV-Vorschriften gelten natürlich für alle Motorräder, auch für Oldies. Insoweit ist die pauschale Feststellung, dass man bei Oldies fast alles durchbekommt, schlicht unsinnig. Maßgebend ist das Baujahr des Fahrzeugs und die zum Zeitpunkt des Baujahres geltenden Bestimmungen. Hier nur ein Beispiel von vielen: Es gab z.B. in den 50iger Jahren keine Vorschrift, die besagt, daß Motorräder mit einer Blinkanlage ausgerüstet sein müssen. Also wird vom TÜV auch keine Blinkanlage gefordert. Dies kann bei einem Laien den Anschein erwecken, "daß man bei Oldies alles durchbekommt". Hinsichtlich des Vorhabens,eine alte Laverda zu kaufen sollte auch sinnvollerweise mal ein Typ benannt werden. Schöne Laverdas gab es nämlich schon 1950. Da auch von Flachschiebervergasern die Rede ist, ist wohl der Kauf einer 750er Laverda angedacht; welcher Typ?. Bei den hier verwendeten Flachschiebervergasern VHB 29 und VHB 30 gibt es z.T. gravierende Engpässe in der Ersatzteilversorgung. Ansonsten ist die Ersatzteilversorgung für die 750er nicht schlecht, sofern man die entsprechenden Bezugsquellen kennt. Insgesamt empfehle ich, lieber mehrere, aber präzise Fragen zu stellen, um eine wirkliche Hilfestellung zu erfahren.