Vollverkleideter Tourer, GoreTex-Kombi, Tankrucksack und Sturmböen in Schleswig-Holstein - ich bin nicht schneller als 80 km/h gefahren, weil ich nicht umfallen wollte. Ob's passiert wäre, weil ich nicht, aber es hat sich auf jeden Fall so angefühlt.
Vom 2. bis 7. September 2008. www.gidf.de
Ich bin auch schon mit >10 kg Zuladung gefahren, obwohl nur 5 erlaubt sind. Das Topcase saß in diesem Fall aber auch über, nicht hinter dem Hinterrad. Und meine Wenigkeit trägt als Fahrer auch einiges dazu bei, den Schwerpunkt vorn zu halten (hüstel). Dass man in diesem Beladungszustand nicht am Limit durch die Kurven fräst, versteht sich ja von selbst.
Wieso "müsste" es das deiner Meinung nach? Die Beobachtung zeigt: Ein rutschendes Rad hält keine Spur.
Der erste Reflex ist richtig; wenn das Unfallopfer einen Helm trägt, ist keine Herz-Lungen-Wiederbelebung möglich.
Mir fallen zwei Umstände ein, unter denen ich dem Opfer den Helm nicht abnehmen würde:
* Das Opfer ist fit genug, um das selbst zu erledigen.
* Das Opfer ist tot.
Dein Ansatz weist in die falsche Richtung, glaube ich. Zielführender wäre: Bei Regen fährt man weitere Linien, bremst früher und beschleunigt nicht ganz so hart. Also braucht man tendenziell ein nicht-so-hartes Fahrwerk.
Laut PS 7/2008 ist dieser Schuberth-Helm erst zur Saison 2010 serienreif. http://www.ps-online.de/michael-schumachers-helm.299823.htm
Ich hab das auch gelesen und sehe keinen Grund, daran zu zweifeln; es ging um ein als 50er betriebenes Fahrzeug, das über 100 km/h Spitzengeschwindigkeit erreichte.
Zunächst einmal darf (bzw. muss) die Polizei so ein Fahrzeug sicherstellen, damit der Besitzer keinen Unfug mehr damit anstellt. Und wenn sie dann (z. B. im Rahmen einer Versteigerung) keinen geeigneten Neubesitzer findet, so das hochrichterliche Urteil, darf sie das Fahrzeug verschrotten lassen. Wo ist das Problem?
Wenn du einen Unfall verursachst, ist es Sache der Haftpflicht, die Ansprüche des Geschädigten (also nicht deine) zu regulieren.
Wenn du dich ohne Fremdeinwirkung hinlegst, hast du von der Teilkasko nichts, richtig. Aber Vollkaskoversicherungen für Motorräder sind nach meinen Erfahrungen so unglaublich und unverhältnismäßig teuer, dass man normalerweise darauf verzichtet. Wie bei jeder Versicherung schließt du im Grunde eine Wette ab: Ist der versicherte Schadensfall so wahrscheinlich, dass es sich für dich lohnt, die Beiträge zu zahlen?
http://www.motorradfrage.net/frage/kann-mir-jemand-mit-einfachen-worten-die-desmodromik-von-ducati-erklaeren
Nö. Wie mein Motorrad aussieht, weiß ich auch ohne Poster.
Weil er eine Brücke (keine Schleife/Doppelschleife) direkt vom Lenkkopf- zum Schwingenlager schlägt.
Nein, keine Maicos. Die hatten doch lange 180er-Hercules; inzwischen fahren sie 400er-KTM.
Jein. Er darf noch angehen/-bleiben, solange der Leerlauf drin ist. Spätestens beim Einkuppeln bei eingelegtem Gang muss er aber ausgehen.
www.gidf.de
Die Flächen unter den Leistungskurven beschreiben die Drehmomentkurven.
Dünne Enden sind leichter zu umfassen als dicke, eine dicke Mitte ist stabiler zu klemmen als eine dünne.
Man könnte bestimmt Beispiele für hydraulischen Grip konstruieren, aber erstens soll es Menschen geben, die die Hydraulik als Unterdisziplin der Mechanik verstehen, und zweitens wär das ohnehin Haarspalterei.
Ich verstehe den Begriff mechanischer Grip so, dass er den Blick auf die Kräfte und Kraftverhältnisse der beteiligten mechanischen Komponenten lenkt: Federelemente, Schwingenlänge, Schwingenwinkel, Radlast, etc. Nicht-mechanische Faktoren wie Reifentemperatur und Asphaltgüte bleiben außen vor, obwohl auch sie natürlich zum Grip beitragen und der Grip eine mechanische Größe ist.
Ich hab leider auch keine konkrete Hilfe, aber vielleicht wissen die Herausgeber des Zentralorgans www.trialsport.de was - die sitzen ziemlich mittendrin in BaWü, in Rechbergshausen.
Wer nach "geeignet" fragt, sollte sich die CBF 600 kaufen.