Grundsätzlich ist nur der Fz-Lenker verantwortlich. Er muss ja immer auf Sichtweite anhalten können. Der Werkeigentümer, mindestens sofern es eine öffentlich-rechtliche Organisation ist, kann praktisch nicht haftbar gemacht werden. Im Zweifelsfall aber kann eine Anzeige Klarheit schaffen. Schäden am Fz, übernimmt die Kollisions-Kasko, sofern abgeschlosssen. In Staaten ausserhalb des Geltungsbereiches des int. Versicherunggsnachweises bestehen oft keine Versicherungen.
Die Teilkasko-Versicherung deckt in der Regel Schäden, die durch Feuer/Elementar, Diebstahl, Kollision mit Tieren, Nagerschäden und Glasbruch entstehen. Allerdings ist der Leistungskatalog zwischen den Gesellschaften gross. Also, nicht nur die Prämie, sondern auch die Leistung vergleichen, was für Laien allerdings nicht immer einfach ist. Es ist ein Unterschied, ob unter "Glasbruch" alle Gläser (auch Spiegel- und Lampengläser)eigeschlossen ist, oder unter dem Risiko "Diebstahl" ob und wieweit Vandalismus eingeschlossen ist. Achtung auch auf Selbstbehaltregelung.
Alle drei bisherigen Antworten sind nicht korrekt. Entscheidend ist die getroffene Abmachung, in den AVB *Allgemeine Versicherungsbedingungen" und in der Police festgeschrieben. Es gibt mindestens eine Gesellschaft, die auch *Besprayen und Zerkratzen" der Carosserie entschädigt.
Elektronische Zusatzgeräte, die auch ohne das Motorfahrzeug betrieben werden können, wie Händys, Navis, MP3Players, sowie alle Datenträger, sind nie in der Teilkasko *Diebstahl" mitversichert. Aber in der Hausratversicherung unter der Rubrik "einfacher Diebstahl auswärts, bis zur vereinbarten Erstrisiko-Summe. Das gilt natürlich nur bei Versicherungspolicen von Versicherern in der Schweiz. Andere Staaten haben andere Regelungen.