Der "Forumskasper" hat Recht !

Generell muss er so vorgehen, damit er auf der sicheren Seite ist. Dass seitens des Markeninhabers eine Zusage vorliegt, kann er im Einzelfall ja nicht jedesmal überprüfen. Du hast eine entsprechende Zusage bekommen - aber mit der einschränkung, dass die Marke durch Dein Bild oder Deine Bearbeitung nicht beschädigt werden darf. Wenn Du also z.B. einen schrecklichen Unfall zeigst und z.B. schrebst, dass die liederlichen Bremsen vermutlich schuld waren, muss sich der Markeninhaber sowas nicht bieten lassen. Deshalb werden bei Bildagenturen die Marken immer auf den Bildern entfernt. Wenn dann noch z.b. ein geschütztes Design vorliegt, darfst Du kein Foto davon ohne Genehmigung veröffentlichen - so z.B. beim IC4 (Bahn). Die Aussage Deines Händlers ist übrigens juristisch belanglos, da er nicht der Markeninhaber ist und Dir gar keine Genehmigung erteilen kann. Ausnahmen gibt es dort, wo Produkte verkauft werden - geht ja nicht ohne Bild. Aber auch da gab es schon mal Streß (bei ebay).

Milka z.B. gestattet keine Darstellung einer lila Kuh ohne Zustimmung - die sind da knallhart.

Ansonsten an alle Mitbeantworter: Wikipedia ist auch nicht das Maß aller Dinge - gerade in jursitischen Fragen sollte man darauf nicht unbedingt vertrauen.

Es grüßt der Alfred

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