Falls du nur die Führerscheinklasse A beschränkt bzw. A2 besitzt darft du diese Maschine nicht fahren, da die Regelung besagt: max 35 KW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg.

Die R6 RJ11 hat mit 35 KW allerdings ein Verhältnis von 0,22 kWkg und darf somit nur mit der Klasse A unbeschränkt gefahren werden. Mit Beschränkung darf die Maschine max 32,2 KW haben.

Macht zwar nicht viel unterschied, allerdings gibt es bei diesem Gesetz keinen Spielraum und im schlimmsten Fall erwartet die eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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Nein, du darf mit der Führerscheinklasse A2 die R6 nicht mit 48 PS (35 KW) fahren! Begründung:

Führerscheinklasse A2: ab 18 Jahre Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg.

Da die R6 laut Wikipedia ein Leergewicht von 169 KG hat entspricht das Leistungsgewicht 0,21, auch wenn es hier nur ein hundertstel über dem erlaubten liegt darft du sie rechtlich gesehen nicht fahren. Theoretisch dürfte sie maximal 33,8 KW haben um mit der Klasse A2 gefahren werden zu dürfen.

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