Es gab ja eine heftige Diskussion bei der Frage 34PS/48PS... nu bin ich verwirrt.. was gilt denn nu für wen?
Klar ist ja, dass Führerscheine, die in einem EU-Land erworben wurden, in der gesamten EU gelten.
Unklar ist , wie die EU-Regelung, dass eine A2-Maschine nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung (also 70 kW/96 PS) abgeleitet sein darf, welche in Deutschland nicht umgesetzt wird, nun für die deutschen "Supersportler-Fahrer" in den anderen EU-Ländern umgesetzt wird.
Gefunden habe ich nun diese Seite:
http://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_F%C3%BChrerschein
Klickt bitte auch beim 4. Absatz unter der Rubrik "Klasse A2" auf den Link Ausland - danach runterscrollen zur Überschrift A2 mit offner Leistung über 70 kW/96 PS
Daraus ist ersichtlich, dass die Rechtslage offensichtlich ungeklärt ist.
Hat jemand eine rechtsverbindliche Auskunft einer öffentlichen Behörde, die diese Aussage widerlegt?